PD Leipzig – Polizei fahndet nach unbekanntem Tatverdächtigen in einem Fall des besonders schweren Diebstahls

Polizei fahndet nach unbekanntem Tatverdächtigen in einem Fall des besonders schweren Diebstahls Medieninformation: 237/2021 Verantwortlich: Philipp Jurke Stand: 05.05.2021, 12:23 Uhr Polizei fahndet nach unbekanntem Tatverdächtigen in einem Fall des besonders schweren Diebstahls Ort:      Leipzig (Probstheida), Russenstraße Zeit:     02.04.2020, 00:59 Uhr Am 2. April 2020 gegen 00:59 Uhr drang der Tatverdächtige in einen in einer Tiefgarage in Leipzig, Russenstraße verschlossen abgestellten Pkw VW Caddy gewaltsam ein, indem er die Fahrerscheibe einschlug. Aus dem Fahrzeug entwendete der Tatverdächtige einen Schlüsselbund mit verschiedenen Schlüsseln von mehreren Leipziger Firmen sowie ein Werkzeugkofferset des Herstellers „Metabo“. Der Wert des Diebesgutes liegt im unteren dreistelligen Bereich. Anschließend montierte der Tatverdächtige die Kennzeichen des Pkw ab und entwendete diese ebenfalls. Bevor er mit seiner Beute die Tiefgarage verließ, zerstörte er noch eine angebrachte Videokamera. Der durch die Tat verursachte Sachschaden beläuft sich insgesamt auf etwa 1.000 Euro. Die Leipziger Polizei ermittelt wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls. Wer erkennt den Mann auf den Bildern oder anhand der Beschreibung? Wer weiß, wo er sich regelmäßig aufhält? Zeugen, die Hinweise zu dem unbekannten Mann geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Leipzig-Nord, Essener Straße 1 in 04129 Leipzig, Tel. (0341) 5935-0 zu melden. Sie finden eine ausführliche Beschreibung und Abbildungen des Tatverdächtigen unter dem folgenden Link: https://www.polizei.sachsen.de/de/81005.htm Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weisen wir auf Folgendes hin: Die Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt auf den Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden und in der regionalen Presse im Großraum Leipzig. Die Übernahme der Abbildungen in Online-Publikationen, z. B. Auftritte in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstigen Internetangeboten wird gestattet durch Verlinkung auf die Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden.