PD Goerlitz – Teilnahme am „Ringspaziergang“ in Zittau

Teilnahme am "Ringspaziergang" in Zittau Verantwortlich: Kai Siebenäuger (ks) Stand: 07.05.2021, 11:38 Uhr Teilnahme am „Ringspaziergang“ in Zittau Zittau, Stadtring 10.05.2021, 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Die Polizeidirektion Görlitz bereitet sich auf eine erneut bislang nicht angezeigte Versammlung unter freiem Himmel am kommenden Montagabend, den 10. Mai 2021, auf dem Zittauer Stadtring vor. Der sogenannte „Ringspaziergang“ fand zurückliegend immer als ein nicht angemeldeter Aufzug im Sinne des Versammlungsgesetzes statt. Die Teilnehmerzahl stieg seit der ersten Versammlung im März 2021 stetig an. Am Montag, den 19. April 2021, zählten die Einsatzkräfte rund 550 Versammlungsteilnehmer. Am Montag, den 26. April 2021 und den 3. Mai 2021 waren auf dem Stadtring in der Spitze weit weniger Personen als in den letzten Wochen unterwegs. Bei allen zurückliegenden „Ringspaziergängen“ beobachteten die Beamten, dass sich die Versammlungsteilnehmer nicht an die aufgrund des Sächsischen Versammlungsgesetzes in Verbindung mit der Corona-Schutz-Verordnung geltenden Auflagen hielten. Insbesondere trug ein Großteil der Versammlungsteilnehmer keinen vorgeschriebenen medizinischen Mund-Nasen-Schutz und wahrte nur zum Teil den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern. Die nicht angezeigten Versammlungen fanden außerdem in allen Fällen nicht ortsfest, sondern als verbotener Aufzug statt. Die Teilnehmer liefen immer auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung des Stadtrings eine bis mehrere Runden. Bis auf Montag, den 26. April 2021 und den 3. Mai 2021, stellte die Versammlungsbehörde zurückliegend den Aufzugscharakter  der Versammlung fest. Die Polizei gab den Teilnehmern mittels Lautsprecherdurchsagen die Auflösungsverfügung bekannt und so insbesondere die Gelegenheit sich regelkonform gemäß der Corona-Schutz-Verordnung zu verhalten. Die Personen kamen der Aufforderung, den nicht zulässigen Aufzug zu verlassen, weitestgehend nicht nach. Insgesamt erhoben die Einsatzkräfte am Montag, den 19. April 2021, die Personalien von etwa 100 Versammlungsteilnehmern und fertigten entsprechende Anzeigen gemäß des sächsischen Versammlungsgesetzes. Die Betroffenen müssen nun mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe rechnen. „Ringspaziergang“ ist eine Versammlung Die Polizei wertete die zurückliegenden „Ringspaziergänge“, bis auf Montag, den 26. April 2021 und den 3. Mai 2021, als Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes. Es handelte sich immer um eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen öffentlichen Meinungsbildung oder Meinungskundgebung. Die Versammlung fand an allen Tagen, bis auf Montag, den 26. April 2021 und den 3. Mai 2021, in Form eines Aufzuges statt. Gemäß der geltenden Corona-Schutz-Verordnung sind nur ortsfeste Versammlungen erlaubt, nicht aber in Form von Aufzügen. Die Polizei appelliert! Bürgerinnen und Bürger können ihr verfassungsmäßig geschütztes Recht auf Versammlungsfreiheit in den Landkreisen Görlitz und Bautzen wahrnehmen. Die Teilnahme an einer Versammlung, die ein Grund- und Bürgerrecht ist, geht aber auch mit Pflichten einher. Diese ergeben sich aus den Auflagen der zuständigen Versammlungsbehörde beziehungsweise aus der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung. Insbesondere in Pandemiezeiten kommt dem Infektionsschutz bei Versammlungen eine besondere Bedeutung zu. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung schreibt den Teilnehmern einer Versammlung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern vor. Auch gestattet die Verordnung nur ortsfeste Versammlungen, keine sich fortbewegende Aufzüge. Einsatzkräfte der Polizeidirektion Görlitz werden auch am kommenden Montag am Stadtring in Zittau präsent sein. Verstöße gegen die Festlegungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und gegen das Versammlungsgesetz werden auch zukünftig nicht toleriert. Insbesondere Straftaten werden konsequent verfolgt. Die Beamten setzen nach wie vor auf einen kommunikativen Ansatz und werden mit Augenmaß, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit agieren. Hierbei werden sich die Maßnahmen auch immer an der Höhe des Infektionsrisikos orientieren. Übernehmen Sie Verantwortung und zeigen Sie eine geplante Versammlung bei der Versammlungsbehörde an. Machen Sie von Ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch, halten Sie sich dabei aber an die entsprechenden Auflagen. Bleiben Sie an Ihrem angemeldeten Versammlungsort, tragen Sie einen Mund- und Nasenschutz und halten Sie den geforderten Mindestabstand von 1,5 Metern ein. (ks)