Verstoß gegen das Waffengesetz
Am 06. Mai suchten die Einsatzkräfte einen Hinweisgeber im Bereich Rostock Lichtenhagen auf. Er habe gesehen, wie zwei junge Männer gegen 19:00 Uhr vom Balkon im Obergeschoss eines Wohnblocks mit einem Gewehr Schüsse in Richtung einer Baumkrone abgegeben haben sollen.
Die Beamten suchten die beiden Tatverdächtigen in der Wohnung auf. Es handelte sich um zwei 16-jährige Deutsche. Nach der Befragung zum Tathergang bestätigten diese, mit einer Softairwaffe von ihrem Balkon gefeuert zu haben. Das Softairgewehr inklusive der Munition wurde zur Beweismittelsicherung ohne Widerspruch der Tatverdächtigen sichergestellt. Die BeamtInnen nahmen Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz auf.
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