Illegale Motocrossfahrten durch Wälder – nicht nur ärgerlich, auch verboten! Polizei bittet Hinweisgeber sich zu melden

(CK) - Aufgrund der Corona-Pandemie sind vermehrt Spaziergänger und Erholungssuchende in den Wäldern im Kreisgebiet und Umgebung unterwegs. Allerdings treffen Fußgänger seit einigen Monaten dort verstärkt auf Motocrossfahrer, die ebenfalls in den Bereichen des Regionalforstamt Hochstift unterwegs sind und den Wald als Rennstrecke nutzen. Und das ist in den allermeisten Fällen verboten und ohne Sondererlaubnis illegal. Vermehrt an den Wochenenden transportieren diese Biker ihre Geländemaschinen oftmals auf einem Anhänger in Richtung Wald, andere Fahrer reisen auf der Maschine selbst dorthin an. Auf den Parkplätzen, am Straßenrand oder anderen geeigneten Örtlichkeiten werden die Motorräder dann abgeladen und die Kennzeichen abgeschraubt oder hochgebogen, so dass eine Identifizierung auf diesem Wege nicht möglich ist. Dann geht's los: Die Fahrer brettern durch die Wälder und Flure, auf den Wegen, aber auch quer durchs Gelände. Wiederholt waren sie dabei im Bereich der Eggevorberge im Naturschutzgebiet Egge-Nord zwischen Bad Lippspringe, Altenbeken und Kempen-Feldrom mit Schwerpunkt Römergrund, Heidengrund, Kleeberg und Kohlgrund in Gruppen von drei bis vier Fahrern unterwegs. Dass Ruhe suchende Spaziergänger durch den teils erheblichen Lärm der Crossmaschinen gestört werden, ist dabei nur das kleinste Übel. Vielfach kommt es schnell zu Konflikten und unvorhersehbaren Situation auf den Wanderwegen. Fußgänger erschrecken sich und müssen ausweichen. Es besteht eine nicht zu unterschätzende Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Gerade dort, wo auch Reiter unterwegs sind, könnten Pferde unkontrollierbar reagieren und durchgehen, was zu lebensgefährlichen Situationen für Mensch und Tier führen kann. Weiterhin ist das Motocrossfahren im Wald mit erheblichen Störungen für die Natur und Tierwelt verbunden. Durch die Fahrzeuge werden die gesetzlich geschützten Lebensräume seltener Arten immer wieder gefährdet oder sogar zerstört. Dabei graben die Crossmaschinen tiefe Rillen in den Waldboden, richten erhebliche Schäden an und scheuchen das Wild auf - oft auch in deren Ruhezonen. Wer mit seiner Motocross-Maschine trotz des Verbotes durch den Wald fährt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Die Bußgeldhöhe kann nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW bis zu 25 000 Euro betragen. Zudem begehen die Fahrer abhängig von der Situation weitere Verstöße gegen das Landesforstgesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz sowie verkehrsrechtliche Verstöße. Wenn Motocross-Fahrer zusätzlich noch nachweisbare Schäden an Pflanzen, Zäunen oder anderen Gegenständen des Eigentümers oder Pächters des Waldes verursachen, können Schadensersatzforderungen auf sie zukommen. Leider ist es jedoch nur schwer möglich, die Fahrer zu identifizieren und damit zur Rechenschaft zu ziehen: Die Biker tragen einen Helm, die Crossmaschinen werden ohne oder mit unkenntlich gemachten Nummernschildern gefahren. Deshalb setzen Polizei und das Regionalforstamt Hochstift auf die Hilfe von Waldbesuchern und Anwohnern und bitten, auffällige Beobachtung zu melden. Das könnten zum Beispiel Hinweise auf Kennzeichen von Transportfahrzeugen oder Anhänger sein, auf denen die Crossmaschinen mitgeführt werden. Angaben dazu nimmt Ihre Polizei im Kreis Paderborn unter der Telefonnummer 05251 306-0 oder 110 entgegen. Zu Bürodienstzeiten ist auch das zuständige Regionalforstamt in Bad Driburg für Hinweise erreichbar, Telefon 05259 9865-0. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Paderborn - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Telefon: 05251 306-1320 E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürozeiten: Leitstelle Polizei Paderborn Telefon: 05251 306-1222