Ohne Kinderfahrradsitz auf dem E-Bike transportiert – 4-Jährige in Kinderklinik
Bei einem Verkehrsunfall am Montagmittag (10.05.2021) auf der Breidter Straße in Lohmar ist ein 4-jähriges Mädchen verletzt worden. Die Kleine war von ihrer Mutter ohne Kinderfahrradsitz auf dem Gepäckträger transportiert worden und geriet während der Fahrt mit den Füßen in die Speichen des E-Bikes. Die Mutter kam dadurch ins Straucheln, konnte einen Sturz mit dem Rad jedoch vermeiden. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich die 4-Jährige eine Fraktur in den Beinen zugezogen hatte, wurde sie zur Behandlung in die Kinderklinik gebracht.
Die Polizei ermittelt nun gegen die 36-jährige Mutter wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
Im § 21 der Straßenverkehrsordnung ist festgeschrieben, wie Kinder auf Fährrädern mitgenommen werden dürfen. In Absatz 3 steht unter anderem, dass Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf dem Fahrrad mitgenommen werden dürfen, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Auch dürfen Anhänger für bis zu zwei Kinder gezogen werden.
Der Fachhandel hält verschiedene Kindertransportmöglichkeiten den in unterschiedlichsten Preisklassen bereit. Neben Kindersitzen für vorne oder hinten gibt es eine Vielzahl von Fahrradanhängern. Auch Lastenfahrräder mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen sind zulässig.
Für welche Transportmöglichkeit man sich entscheidet ist vom Alter und Gewicht des Kindes, aber auch von den eigenen Vorlieben abhängig. Alle Transportmöglichkeiten haben Vorzüge, aber auch Nachteile.
Für kleine Kinder wird im Handel gerne ein Kindersitz vorne empfohlen, da man das Kind als Fahrer dabei immer im Blick hat. Sobald die Kinder größer und vor allem schwerer werden, sind Fahrradsitze hinten ratsam. Diese Sitze beinhalten aber auch ein gewisses Gefahrenpotential, da Kinder durch ihre Bewegungen in die Fahrstabilität des Rades einwirken können. In Kinderfahrradanhängern können bis zu zwei Kinder gleichzeitig transportiert werden. Allerdings ist die Einwirkmöglichkeit auf die Kinder nicht gegeben und die Höhe des Anhängers liegt in der Regel unterhalb des üblichen Sichtfeldes von Autofahrern. Lastenfahrräder, bei den mehrere Kinder mit einem Dreipunkt-Sicherheitsgurt angeschnallt werden können, bieten oftmals Platz zusätzliches Gepäck zu transportieren. Sie sind aber meist sehr schwer und sperrig.
Eines ist aber bei allen Transportoptionen für die Kinder absolut ratsam: das Tragen eines Fahrradhelmes! (Bi)
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