BPOL NRW: Bundespolizei zieht innerhalb von 24 Stunden 6 Verkehrssünder ohne Führerschein aus dem Verkehr – Einer bediente sich eines total gefälschten Führerscheins
Die Bundespolizei hat von Dienstag (12.05.21) bis Mittwoch (13.05.21) innerhalb von 24 Stunden 6 Verkehrssünder ohne Führerschein aus dem Verkehr gezogen. Im Rahmen von Grenzüberwachungsmaßnahmen sind dabei die 6 Betroffenen aufgefallen.
Ein 29-jähriger Rumäne reiste am Mittwochmorgen auf der BAB 4 aus den Niederlanden ein. Er konnte bei der Kontrolle durch die Beamten keinen Führerschein vorweisen und gab an, ihn vor 5 Tagen bei der Polizei in Herne hat abgeben müssen. Jetzt sei er gerade auf dem Weg ihn von dort wieder abzuholen.
Um den Sachverhalt aufzuklären, wurde sofort Kontakt zur Polizei in Herne aufgenommen. Diese teilte mit, dass bei einer Kontrolle durch ihre Beamten Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Führerscheins bestanden hatte. Bei einer eingehenden Überprüfung des Dokumentes stellte sich dieser als Totalfälschung heraus. Somit hatte sich der 29-Jährige nicht nur vor 5 Tagen, sondern auch jetzt wissentlich hinters Steuer seines Fahrzeuges gesetzt. Er wurde wegen des erneuten Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht und musste zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 350,- Euro bezahlen. Das Fahrzeug wurde verkehrssicher abgestellt und er konnte seine Reise fortsetzen.
In einem weiteren Fall war am Mittwochnachmittag ein 27-jähriger Deutscher ohne Führerschein und einem nicht versicherten Fahrzeug von den Niederlanden nach Deutschland eingereist. In Herzogenrath war dann Endstation, als er von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert wurde. Das Fahrzeug war vom Straßenverkehrsamt in Aachen zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben worden. Des Weiteren blieb der Betroffene die benötigte Fahrerlaubnis schuldig. Da er weder einen gültigen Versicherungsnachweis noch einen Führerschein vorweisen konnte, wurde er mit seinem Fahrzeug an die Landespolizei übergeben. Er muss jetzt mit einer Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Pflichtversicherungsschutzes rechnen.
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