Gronau – Führerschein fehlt
Strafrechtlich verantworten müssen sich ein Autofahrer sowie eine Fahrzeughalterin. Polizeibeamte hatten in der Nacht zum Donnerstag einen 35-Jährigen auf der Ochtruper Straße in Gronau angehalten. Einen Führerschein konnte der Gronauer nicht vorweisen. Der Beteuerung zum Trotz, dass er eine niederländische Fahrerlaubnis habe, ergaben die Ermittlungen ein anderes Ergebnis: Es besteht ein rechtskräftiges Fahrverbot. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung hatte der Autofahrer nicht verstoßen. Hier konnte er seinen Aufenthalt begründen.
Kontakt für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde Borken
Dietmar Brüning
Telefon: +49 (0) 2861-900 2202
https://borken.polizei.nrw