210514 – 0580 Frankfurt – Flughafen: Gemeinsame Pressemitteilung der Frankfurter Polizei, Bundespolizei sowie des Hauptzollamtes Frankfurt anlässlich gemeinsam durchgeführter Kontrollmaßnahmen
(dr/mo) In der Zeit von Dienstag, den 11. Mai 2021, 08:00 Uhr, bis Mittwoch, den 12. Mai 2021, 21:00 Uhr, führte ein Großaufgebot der Frankfurter Polizei, der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main, des Hauptzollamtes Frankfurt am Main und des Hauptzollamtes Darmstadt mit Unterstützung des Technischen Hilfswerk umfangreiche Kontrollmaßnahmen im Bereich des Frankfurter Flughafens durch.
Neben der allgemeinen Verkehrsüberwachung - es wurden unter anderem Laserkontrollen zur Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt - lag ein weiterer Schwerpunkt auf Kontrollen des Fracht- und Güterverkehr sowie auf regional und international reisenden Tätern.
Hierbei führten eine mobile Kontrollstelle im Umfeld des Frankfurter Flughafens sowie eine zentral eingerichtete Kontrollstelle im Bereich des "Ticona"-Geländes zu umfassenden Maßnahmen. Die eingesetzten Kräfte lotsten dafür zahlreiche Fahrzeuge aus dem Verkehr in die Kontrollstellen, in denen Personen, Dokumente, Fahrzeuge und Ladungen von den verschiedenen Kontrolleinheiten in enger behördenübergreifender Zusammenarbeit einer genauen Überprüfung unterzogen wurden.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen aller eingesetzten Kräfte gelegt. So ermöglichte ein gut durchdachtes Hygiene- und Abstandskonzept, welches unter anderem eine Testung für die Kräfte vor Einsatzbeginn beinhaltete, dass ein größtmöglicher Infektionsschutz gewährleistet werden konnte.
Im Verlauf der Kontrollen fielen besonders technische Mängel an Fahrzeugen sowie verkehrs- und strafrechtliche Verstöße der Frankfurter Polizei ins Auge. Mit der Expertise der Bundespolizei gelang es zudem Ausweisdokumente aufgrund von möglichen Aufenthaltsverstößen genauer unter die Lupe zu nehmen. Darüber hinaus kam eine vollmobile Röntgenanlage (VMR) des Zolls zum Einsatz, mit der "herausgeschleppte" Lkw zur Schmuggelbekämpfung durchleuchtet wurden.
Dabei kam es auch zu besonderen Feststellungen. In einem Fall konnten bei einer Fahrzeugüberprüfung beispielsweise 100 Kilogramm Schweinefleisch aufgefunden werden, das aufgrund von Hygienemängeln sichergestellt wurde.
Auf einem slowakischen Transporter wurde durch den Zoll eine nicht alltägliche, lautstarke Fracht entdeckt: sechs artengeschützte Aras, auf der Durchreise nach Holland zu einem gewerblichen Tierhändler. Die Überprüfung der artenschutzrechtlichen Begleitdokumente ergab keine Beanstandung, die Fahrt konnte fortgesetzt werden.
Insgesamt waren an den zweitägigen Kontrollmaßnahmen Beschäftigte im unteren dreistelligen Bereich von Landes- und Bundespolizei sowie des Zolls eingesetzt. In Summe wurden an den Kontrollstellen 483 Personen- und 425 Fahrzeugkontrollen durchgeführt.
Neben zahlreichen Verkehrsverstößen konnten unter anderem auch Straftaten im Bereich der Urkundenfälschung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie zwei Aufenthaltsverstöße festgestellt werden. Insgesamt wurden 14 Strafanzeigen aufgenommen sowie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten registriert. Zudem gab es insgesamt 86 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Darüber hinaus kam es wegen etlichen Überladungen von Fahrzeugen zu entsprechenden Ahndungen, fünf Lkw wurden aufgrund von erheblichen Mängeln vor Ort stillgelegt.
Von den Kontrollkräften des Hauptzollamtes konnten außerdem einige Steuern und Zölle vor Ort nacherhoben werden. Eine Überprüfung im elektronischen Vollstreckungssystem des Zolls ergab eine Ausschreibung zur Vollstreckung, weitere Maßnahmen wurden daraufhin vor Ort eingeleitet.
Es gab auch Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz:
Durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main wurden Fahrerinnen und Fahrer von insgesamt 21 verschiedenen Arbeitgebern kontrolliert. Hierbei wurden vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Meldepflichten nach den Sozialgesetzbüchern des Arbeitgebers gefertigt, in drei Fällen besteht der Straftatverdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie in einem Fall der Verdacht des Betrugs zum Nachteil der Bundesagentur für Arbeit aufgrund einer nicht angemeldeten Tätigkeit eines Arbeitnehmers. Die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes erfolgt im Nachgang im Rahmen von weiteren Unterlagenprüfungen.
Mit dem Einsatzverlauf zeigte sich der Einsatzleiter der Polizei, Herr Polizeidirektor Wlotzek, mehr als zufrieden und lobte die gute Zusammenarbeit von Landes-, Bundespolizei und Zoll. Die gemeinsamen Kontrollen im Bereich der nationalen und internationalen Verkehrswege, die zur Aufdeckung, Verhütung, Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Frankfurter Flughafens dienten, waren sehr erfolgreich und werden zukünftig fortgesetzt.
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