Weitere Hinweise für Versammlungen am Samstag in der Wiesbadener Innenstadt
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat, wie auch schon anlässlich der vergangenen Versammlungslage am 17.04.2021, angesichts der aktuellen Coronazahlen in Absprache mit der Polizei eine Höchstteilnehmerzahl von insgesamt 2.000 Teilnehmern für die Wiesbadener Innenstadt per Allgemeinverfügung erlassen. Ferner sind alle Aufzüge im Innenstadtgebiet untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann mit einer Ordnungswidrigkeit mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Polizei empfiehlt, sich vor der Anreise über die gültigen Bestimmungen bzw. Verbote und Auflagen umfassend zu informieren. Hinsichtlich der von der Versammlungsbehörde der Stadt Wiesbaden verbotenen Versammlung sowie den Teilnehmerbeschränkungen wird die Polizei die Lage aufmerksam beurteilen und anlassbezogene Vorkontrollen einrichten. Beim Erreichen der Höchstteilnehmerzahl werden anreisende Personen von den eingesetzten Beamtinnen und Beamten konsequent abgewiesen. Dasselbe gilt auch für Personen, die der verbotenen Versammlung beiwohnen wollen. Überregional anreisende Personen sollten dies zwingend bei ihren Planungen berücksichtigen.
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