Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 15.05.2021.
Kundgebung auf dem Rathausvorplatz in Salzgitter.
15.05.2021, 10:00-17:00 Uhr.
Anlässlich der angemeldeten Kundgebung hielten sich gegen 14:00 Uhr annähernd 150-200 Teilnehmer auf dem Vorplatz auf. Seitens der Teilnehmer wurden Banner gezeigt und Musik abgespielt bzw. Lautsprecherdurchsagen vorgetragen.
Die Teilnehmer hielten die Corona-Regelungen weitestgehend ein.
Eine Personengruppe mit ca. 30 Personen schloss sich innerhalb der Versammlung zusammen, Abstandsregelungen wurden insbesondere durch 20 Personen aus dieser 30-köpfiger Gruppe heraus nicht eingehalten. Diese Teilnehmer wurden mehrfach durch den Versammlungsleiter auf die Einhaltung der Corona-Regelungen hingewiesen. In Sprechchören (ausländische Sprache) wird der Allgemeinheit etwas dargestellt. Die nunmehr auf ca. 50 Personen angewachsene Gruppe hielt sich erneut nicht an die Corona Regelungen und wurde vom Versammlungsleiter erneut angesprochen mit dem zeitgleichen Hinweis, dass er die Versammlung beenden wird, wenn weiterhin gegen Abstandsregelungen verstoßen werde.
Gegen 14:50 Uhr wurde die Versammlung durch den Versammlungsleiter auf Grund der Nichteinhaltung der Abstandsregeln beendet.
Gegen 15:00 Uhr begab sich die zuvor beschriebenen auffällige 50-köpfige Personengruppe in Richtung Fußgängerzone/Innenstadt, wo sie anfänglich von der Polizei gestoppt werden konnte.
Kurze Zeit später versuchten die Personen, sich den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen und zog wieder geschlossen zurück in Richtung Rathausvorplatz. Dort konnten sie erneut von der Polizei angehalten werden. Die Beamten stellten die Personalien fest, erteilten Platzverweise und leiten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Drei Personen versuchen sich der Identitätsfeststellung zu entziehen und eine Polizeikette zu durchbrechen. Sie konnten von der Polizei festgehalten und am Boden fixiert werden. Eine Person musste dem Polizeigewahrsam zugeführt werden.
Die Polizei ermittelt in 22 Fällen wegen Corona-Verstöße.
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