Geschlossene Bahnschranke ignoriert

Ein 34-jähriger Eritreer ist am Montag (17.5.) trotz geschlossener Schranke über einen Bahnübergang gelaufen. Gegen 20:40 Uhr war der Bahnübergang Grünberger Straße in Gießen für eine Zugfahrt geschlossen. Der Mann überquerte trotz rotem Blinklicht und geschlossener Halbschranke den Überweg. Ein herannahender Zug konnte nur durch eine sofortige Schnellbremsung einen Unfall verhindern. Verletzt wurde zum Glück niemand. Gegen den 34-Jährigen hat die Bundespolizei Kassel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hinweis der Bundespolizei: Bahnübergänge dürfen nur betreten werden, wenn ein zügiges und sicheres Überqueren gewährleistet ist. Deshalb muss bei Annäherung an den Bahnübergang stets rechts und links geschaut werden, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert. Erst nach dieser Prüfung darf der Bahnübergang überquert werden. Bei dem plötzlichen und starken Abbremsen können Personen im Zug durch umherfliegende Gegenstände verletzt werden. Ein solches Fehlverhalten an Bahnübergängen hat in der Regel strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen. Neben einem Strafverfahren müssen die Verursacher auch mit Schadenersatzansprüchen durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Privatpersonen rechnen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kassel Heerstr. 5 34119 Kassel Bernd Kraus Telefon: 0561/81616 - 1010 E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de Twitter: @bpol_koblenz