Bundespolizeidirektion München: Dumm gelaufen … Bundespolizei nimmt „noch nicht Gesuchten“ fest

Ein 63-Jähriger, der am Dienstagnachmittag (18. Mai) Rettungsmaßnahmen im Hauptbahnhof störte, wurde festgenommen und wenig später "unerwartet" der Justiz zugeführt. Gegen 15:10 Uhr störte ein 63-jähriger Deutscher eine Rettungsmaßnahme im Münchner Hauptbahnhof. Da der Mann, trotz mehrfacher Aufforderung der Bundespolizei den Bereich um die Rettungsmaßnahme nicht verlassen wollte, zudem zunehmend aggressiver wurde, unterzogen ihn Beamte einer Kontrolle. Dabei legte er eine Ladung zum Strafantritt in die Justizvollzugsanstalt Landsberg für den 17.05.2021 vor. Bei der weiteren Abklärung auf der Dienststelle stellte sich heraus, dass der 63-Jährige aus Aßling, Lkr. Ebersberg, der "Ladung" vom 3. Mai bislang nicht nachgekommen war. Da er noch nicht zur Festnahme ausgeschrieben war, wurde Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München II gehalten, worauf diese einen Haftbefehl gegen den Mann erließ. Er wurde festgenommen und den Justizbehörden zugeführt. Aufgrund einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung erwartet in nun eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Bei dem Rettungseinsatz war eine 73-Jährige aus Mittenwald, Lkr. Garmisch-Partenkirchen, infolge von Gleichgewichtsstörungen nach einem Arztbesuch - ohne Fremdeinwirkung - ins Gleisbett hinter den Prellbock am Gleis 26 gefallen. Sie war regungslos liegengeblieben. Ein Bahn-Mitarbeiter hatte den Sturz beobachtet und Rettungsdienst wie Polizei verständigt. Nach Gleissperrung und Absperrmaßnahmen gegen Schaulustige leisteten Bundespolizisten Erste Hilfe. Nach Versorgung von Sanitätern wurde die Frau der Bahnhofmission zugeführt, die sie später selbstständig wieder verlassen konnte. Rückfragen bitte an: Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad-Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.