Strafverfahren nach illegalem Befüllen eines Swimmingpools eingeleitet
Rietberg (FK) - Insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Badesaison warnt die Polizei! Am vergangenen Freitag (14.05.) wurde ein Strafverfahren eingeleitet gegen einen 57-jährigen Rietberger, welcher sich mit einem selbst beschafften Standrohr Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz zur Befüllung seines Swimmingpools abgezapft hat.
Das illegale, bzw. nicht angemeldete Nutzen der öffentlichen Wasserversorgung stellt einen Diebstahl dar. Zudem wird derzeit geprüft, inwieweit es aufgrund des nicht vorhandenen Rückflussverhinderers innerhalb des Rohrs zu Verunreinigungen im öffentlichen Wassernetz gekommen ist.
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