Warendorf/Kreis Warendorf. Aufmerksamer Kassierer informierte die Polizei

Dank eines aufmerksamen Kassierers eines Warendorfer Disounters an der Andreasstraße konnte ein Betrug verhindert werden. Ein unbekannter Anrufer versprach einem 81-Jährigen einen Gewinn von 28.500 Euro. Allerdings müsse der Warendorfer eine Gebühr von mehreren Hundert Euro zahlen, um das Geld zu erhalten. Diese Gebühr sollte über GooglePay-Karten beglichen werden. Als der Senior diese Karten kaufen wollte, wurde ein Angestellter des Discounters stutzig und informierte die Polizei. Sobald ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail eingeht, wo ein Gewinn versprochen und gleichzeitig Gebühren anfallen, sollten vermeintliche Gewinner skeptisch werden. Es dürfte sich in diesen Fällen um die Betrugsmasche Gewinnversprechen halten. - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...). - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich seine Antworten. - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de). - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung. - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen. - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei. Weitere Informationen zu Betrugsmaschen finden Sie auf der Internetseite der Kriminalpolizeilichen Beratung: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ Rückfragen zur Pressemitteilung bitte an: Polizei Warendorf Pressestelle Telefon: 02581/600-130 Fax: 02581/600-129 E-Mail: pressestelle.warendorf@polizei.nrw.de http://warendorf.polizei.nrw Außerhalb der Bürozeiten: Polizei Warendorf Leitstelle Tel.: 02581/600-244 Fax: 02581/600-249 Email: poststelle.warendorf@polizei.nrw.de http://warendorf.polizei.nrw