Bundesweiter Einsatz gegen Kinderpornographie: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Köln und der Polizei Dortmund
Lfd. Nr.: 0532
Am heutigen Tage werden unter Leitung der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) und in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Dortmund bundesweit Wohnungen von 14 Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte durchsucht.
Die Durchsuchung der Objekte wird in enger Abstimmung zwischen der bei der ZAC NRW eingerichteten Task Force zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien und den mit der Vollstreckung der Beschlüsse betrauten örtlichen Polizeidienststellen Dortmund, Düren, Recklinghausen, Warendorf, Delmenhorst, Hannover, Gießen, Zwickau, Saarlouis, Saarbrücken und Auerbach in der Oberpfalz im Rahmen einer koordinierten Aktion durchgeführt. Die Durchsuchungsmaßnahmen richten sich sämtlich gegen Beschuldigte im Alter von 30 bis 74 Jahren, die sich bzw. anderen über eine Chatgruppe kinderpornographische Inhalte verschafft haben sollen. Haftbefehle werden nicht vollstreckt.
Die heutigen Ermittlungsmaßnahmen resultieren nicht aus der "EG Berg" bzw. dem Münsteraner Ermittlungskomplex "EK Rose", sondern beruhen auf einem gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Dortmund geführten Verfahren zur Identifizierung der anonym agierenden Mitglieder einer geschlossenen Chatgruppe, die als Tauschbörse für kinderpornografisches Material genutzt wird.
Die Durchsuchungen der heutigen "EG Mia 2.0" beziehen sich auf Wohnanschriften in Dortmund (1), Düren (1), Bottrop (1), Gladbeck (1), Oelde (1), Ganderkesee (1), Hannover (2), Dautphetal (1), Zwickau (1), Schwalbach (1), Saarbrücken (1) und im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach (1).
Vielerorts waren auch heute wieder Spezialeinheiten im Einsatz. Die Einsatzmaßnahmen dauern gegenwärtig noch an. Es konnten bislang über 250 Datenträger sichergestellt werden. Eine erste Sichtung und Bewertung sichergestellter Beweismittel durch die am Einsatz beteiligten Polizeibehörden ist bereits angelaufen. Einzelne Beschuldigte haben sich bereits geständig eingelassen. Darüber hinaus haben sich Anhaltspunkte zu weiteren Straftaten (Verstoß gegen das Waffengesetz) ergeben. Hinweise auf einen aktuellen Missbrauch liegen nach derzeitigem Stand nicht vor.
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