BPOL NRW: Ausreise in den Irak kurz gefährdet – Bundespolizei zieht knapp 1.300 Euro ein

Am gestrigen Vormittag wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ein 23-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Kleve zur Festnahme ausgeschrieben war. Der niederländische Staatsangehörige legte bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil seinen niederländischen Reisepass vor. Dabei kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kleve wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Vorschein. Das Amtsgericht Geldern hatte den jungen Mann bereits im Oktober 2019 rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 30,- Euro verurteilt. Da der Mann aus Eindhoven sich bisher weder der Strafantrittsladung stellte noch die Geldstrafe bezahlte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der Verurteilte konnte die Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 1.275,- Euro bei der Bundespolizei begleichen und anschließend seinen Flug antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.