Bundespolizei kann mehrere Straftäter überführen
In den späten Abendstunden am gestrigen Tag wurde ein iranischer Staatsangehöriger durch den polnischen Grenzschutz an die Bundespolizei in Pomellen übergeben. Er wurde durch die polnischen Behörden in einem Zug, nach erfolgtem Grenzübertritt, festgestellt. Der 28-jährige Mann ist nicht im Besitz von Dokumenten, die ihn zum Aufenthalt in Polen berechtigen.
Für Deutschland besitzt er ein Aufenthaltsrecht.
Die fahndungsmäßige Überprüfung brachte eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hamburg ans Tageslicht. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde er zu 40 Tagen Haft in einer Justizvollzugsanstalt verurteilt. Durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 398,50 Euro hätte er der Haft entgehen können. Da er die Geldsumme nicht aufbringen konnte, wurde er durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Stralsund verbracht.
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem PKW konnten Bundespolizisten in den heutigen frühen Morgenstunden beenden. Ein 43-jähriger polnischer Fahrzeugführer war mit einem PKW auf der BAB 11in Richtung Polen unterwegs und wurde auf Höhe Pomellen angehalten und kontrolliert. Drei Atemalkoholmessungen im halbstündigen Abstand erbrachten Atemalkoholwerte von 2,05 Promille bis 2,31 Promille. Im Fahrgastraum wurden mehrere angefangene und leere Flaschen und Dosen mit alkoholischen Getränken aufgefunden.
Die Person und der Sachverhalt wurden zuständigkeitshalber der Landespolizei übergeben.
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