Seesen – Gemeinsame Presseerklärung des Landkreises Goslar und der Polizeiinspektion Goslar zur Verkehrssituation im Bereich der B 248 (Neuekrug/Hahausen)

Die Voraussetzungen für Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung sind verbindlich in den "Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden" festgelegt. Da eine lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich ist, sind Prioritäten und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (sogenannte Gefahrenpunkte). Eine entsprechende Regelung enthalten die "Leitlinien für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei. In ihrem Handeln konzentriert sich die Polizei vorrangig auf das schwere Verkehrsunfallgeschehen auf Grundlage einer orts-, zeit- und zielgruppenbezogenen Verkehrsunfallanalyse. Anhand der Ergebnisse werden die personellen und materiellen Ressourcen vorrangig auf die besonders unfallbelasteten Streckenbereiche sowie auf die im Unfallgeschehen besonders auffälligen Personengruppen konzentriert. Ob bzw. inwieweit die Voraussetzungen dieser Richtlinien erfüllt sind und welche Maßnahmen eingeleitet werden, klären die zuständigen Verkehrsbehörde (hier Landkreis Goslar) und die Polizei, sowie bei Bedarf unter Beteiligung weiterer Behörden (z.B. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Gemeinde) in enger Zusammenarbeit. Bei der in Rede stehenden Strecke handelt es sich um einen ca. 1 km langen, geraden und gut ausgebauten Abschnitt der B 248 außerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich Neuekrug. Dieser Streckenabschnitt ist seit Jahren nahezu unfallfrei. Diese Aussage gilt auch unter Beachtung eines sich Anfang Mai 2021 ereigneten Verkehrsunfalles mit zwei leichtverletzten Personen. Eine Verkehrsteilnehmerin hatte hier beim Einfahren in den fließenden Verkehr ein bevorrechtigtes Fahrzeug übersehen. Unabhängig davon, dass es sich um den ersten Unfall dieser Art seit 2011 handelt, gibt es auch keine Hinweise auf eine Verursachung durch überhöhte Geschwindigkeit. Etwas anders verhält es sich im östlichen Verlauf der B 248 im Bereich Neuekrug/Oberdorf, da es sich hier um eine Kreuzung kurz vor einer Kurve handelt. Da es sich hier um einen Gefahrenpunkt handelt, werden in diesem Bereich gelegentlich Geschwindigkeits-überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Allerdings weist auch dieser Bereich keine besondere Unfallauffälligkeit auf. Die Beschwerden der Anwohner*innen über nicht angepasste Geschwindigkeiten werden derzeit zwischen Polizei und Landkreis Goslar erörtert. Dabei werden auch die Ergebnisse einer am Anfang dieses Streckenabschnittes durchgeführten Seitenradarmessung betrachtet. Da nach den jetzigen Erkenntnissen davon auszugehen ist, dass Kraftfahrzeuge hier regelmäßig mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs sind, arbeiten die beteiligten Behörden derzeit an Möglichkeiten zur Beruhigung auch des geraden Streckenabschnitts. Ob die Voraussetzungen für eine Messstelle hier erfüllt sind und / oder auch andere Maßnahmen zum Tragen kommen, wird wie bereits beschrieben derzeit erörtert und sowohl den betroffenen als auch den Medien rechtzeitig bekannt gegeben. -Breustedt, PHK- Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Goslar Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 05321/339104 E-Mail: pressestelle@pi-gs.polizei.niedersachsen.de