+++ Regionale Kontrollgruppe überprüft gewerblichen Güterverkehr mit dem Schwerpunkt technischer Mängel +++ Weiterfahrt in 15 Fällen untersagt +++
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Speziell ausgebildete Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg haben am gestrigen Donnerstag, 27.05.2021, das Erkennen technischer Mängel in den Fokus ihrer Kontrollen genommen. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg wurden auf den Autobahnen 1, 27, 28 und 29 sowie den umliegenden Bundesstraßen insgesamt 45 Nutzfahrzeuge kontrolliert. Hervorzuheben ist, dass in einem Drittel der Fälle die Kontrolle zu einer Untersagung der Weiterfahrt führte.
Auf der A 29 kontrollierten Polizeibeamtinnen und -beamte der Autobahnpolizei Oldenburg einen 49-jährigen Fahrzeugführer aus dem Irak, welcher auf seinem Lastkraftwagen (Lkw) ein Fahrgestell inklusive Motorblock einer Sattelzugmaschine beförderte. Bei der anschließenden Kontrolle dieses Lkw erkannten die Beamten, dass die Ladung lediglich mit verknoteten Spanngurten befestigt und damit unzureichend gesichert war. Als weitere Ladungssicherungsmittel wurden zudem Steine und Kanthölzer festgestellt. Die Weiterfahrt wurde bis zur ordnungsgemäßen Sicherung untersagt und der 49-Jährige musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Ein mit Fahrzeugteilen beladener Kleintransporter wurde auf der B 213 auf dem Weg in die Niederlande angehalten. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die vorderen Reifen nicht mehr die erforderliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufwiesen. Die Weiterfahrt wurde auch hier untersagt und der 28-jährige Fahrzeugführer aus der Ukraine musste zunächst bei einer Reifenservicefirma neue Reifen für seinen Kleintransporter aufziehen lassen. Auch in diesem Fall wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Auf der A1 beförderte ein 61-jähriger Portugiese mit seinem Sattelzug Fahrzeugteile von Portugal nach Hamburg. Bei der Kontrolle des Sattelzuges durch Polizeibeamte der Autobahnpolizei Ahlhorn wurden sicherheitsrelevante Mängel an der Bremsanlage festgestellt, so beispielsweise eine gebrochene Bremsscheibe am Sattelauflieger. Bei der anschließenden Überprüfung durch den TÜV Nord wurde die Verkehrsunsicherheit in einem Gutachten bescheinigt, wodurch die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr zulässig ist. Der Sattelzug wurde mit Begleitung der Polizei zu einer naheliegenden Werkstatt gebracht, wo er zunächst in Stand gesetzt wird. Der Fahrer hinterließ auch hier vor Ort eine Sicherheitsleistung.
Ein 75-jähriger Libanese beabsichtigte mit seinem Lkw einen Kleintransporter aus Dänemark über Wilhelmshaven nach Libyen zu überführen. Die Fahrt wurde jedoch durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland gestoppt. Neben einer mangelhaften Ladungssicherung wurde festgestellt, dass in diesem Kleintransporter wiederum alte Lkw-Motoren gelagert waren aus denen Betriebsstoffe ausliefen. Eine Überprüfung in Bezug auf den technischen Zustand des Lkw führte zu sicherheitsrelevanten Mängeln an der Bremsanlage und der Höhenregulierung. Ferner wies der Rahmen des Lkw Risse auf und auch der Motor des Lkw verlor Betriebsstoffe. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Dass bei 15 kontrollierten Fahrzeugen aufgrund von gravierenden technischen Mängeln die Weiterfahrt untersagt werden musste, zeigt die Wichtigkeit dieser Kontrollen. Die Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen auf unseren Straßen ist von grundlegender Bedeutung, um Verkehrsunfälle zu verhindern. Deshalb kontrolliert die Polizei mit speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamten regelmäßig diesen Themenbereich.
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