Pressebericht vom 21.05.2021
28.05.2021, PP München
Pressebericht vom 21.05.2021
Inhalt:
796. Staatsschutzrelevantes Delikt – Maxvorstadt
797. Kontrolle eines Lkw „Leer schon zu schwer“ – Brunnthal
798. Gewerbsmäßiger Trickbetrug durch falsche Polizeibeamte – Solln
799. Glaswürfe von Balkon in Richtung spielender Kinder – Au
800. Festnahme auf frischer Tat nach versuchten besonders schweren Fall des Diebstahls aus Autohaus – Milbertshofen
796. Staatsschutzrelevantes Delikt – Maxvorstadt
Im Zeitraum von Sonntag, 23.05.2021, 19:30 Uhr, bis Montag, 24.05.2021, 09:00 Uhr, warfen ein oder mehrere bislang unbekannte Täter mit einem Stein eine Scheibe des NS-Dokumentationszentrums München ein.
Hierbei entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Eurobereich.
Das Kommissariat 44 hat die Ermittlungen übernommen.
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum am Max-Mannheimer-Platz (Maxvorstadt) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 44, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
797. Kontrolle eines Lkw „Leer schon zu schwer“ – Brunnthal
In den Morgenstunden des 26.05.2021 wurde im Gemeindebereich Brunnthal ein Lkw mit polnischer Zulassung zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Das zulässige Gesamtgewicht des 2-achsigen Lkw`s wurde auf Grund des optischen Erscheinungsbildes auf 7,5 t geschätzt. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges wurde festgestellt, dass der Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg und ein Leergewicht von 2780 kg in seiner Zulassungsbescheinigung eingetragen hat. Die Frachtpapiere wiesen für den Transport von Polen nach Italien ein Ladungsgewicht von 2319 kg aus.
Bei einer anschließenden Wägung wurde ein tatsächliches Gesamtgewicht des Lkw von 6000 kg festgestellt. Nach vollständiger Entladung des Lkw betrug dessen tatsächliches Leergewicht 3820 kg. D.h. der Lkw war schon im leeren Zustand eindeutig zu schwer. Laut der Fahrgestellnummer des Lkws wurde dieser vom Hersteller als 6,5-Tonner produziert. Weiter konnte festgestellt werden, dass das originäre Typenschild des Lkws ausgetauscht wurde und nun das „neue“ zulässige Gesamtgewicht von 3500 kg auswies. Der Fahrzeugführer, welcher lediglich einen Pkw-Führerschein (Klasse B) besitzt, gab soweit an, zu wissen, dass der leere Lkw schwerer als zulässig ist.
Wäre der Transport mit einem vorschriftenkonformen 6,5-Tonner-Lkw durchgeführt worden, so hätte dies folgende Auswirkungen gehabt.
1. Der Fahrer benötigt einen Lkw-Führerschein (min. Klasse C1), welcher max. 5 Jahre gültig ist.
2. Der Fahrer benötigt eine Berufskraftfahrerqualifikation (gilt für alle Lkw- und Busfahrer) und den Nachweis ständiger Weiterbildungen zur Verlängerung des Führerscheines.
3. Das Transportunternehmen benötigt eine EU-Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr, welche der Fahrer in beglaubigter Kopie mitzuführen hat.
4. Der Lkw benötigt ein digitales EG-Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Geschwindigkeiten, sowie der Lenk- und Ruhezeiten.
5. Der Fahrer muss mittels Fahrerkarte seine Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren.
6. Der Lkw benötigt einen Geschwindigkeitsbegrenzer (max. 90 km/h).
7. Der Fahrer darf in Deutschland außerhalb geschlossener Ortschaften max. 80 km/h fahren.
8. Der Fahrer muss sich an alle Verbote für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts halten (Überhol- und Durchfahrtsverbote).
Der Fahrer gab an, in der Bundesrepublik Deutschland bereits zweimal mit gleichartigen Lkws kontrolliert und auch geahndet worden zu sein. Die eingesparten Kosten für einen vorschriftenkonformen Lkw samt Fahrer sind wesentlich höher als das gesetzlich festgelegte maximal zu verhängende Bußgeld auf Grund der vorsätzlichen Überladungen. Der weitere Betrieb des Lkws wurde untersagt.
Die erforderlichen Ermittlungen in dieser Sache werden von der Verkehrspolizei durchgeführt.
798. Gewerbsmäßiger Trickbetrug durch falsche Polizeibeamte – Solln
Am Dienstag, 25.05.2021, zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr, erhielt eine über 80-Jährige aus Solln einen Anruf eines angeblichen Kriminalbeamten, welcher ihr davon berichtete, dass nach einer Festnahme eines Einbrechers eine Notiz mit ihrem Namen aufgefunden wurde. Im weiteren Verlauf des Anrufes baute der Anrufer eine Drohkulisse auf und er fragte bei der Seniorin nach in der Wohnung befindlichen Wertgegenständen.
Durch eine äußerst geschickte Gesprächsführung über drei Stunden wurde ein emotionaler Stress aufgebaut und die Seniorin dazu veranlasst, das in der Wohnung vorhandene Bargeld im mittleren sechsstelligen Bereich in einen Stoffbeutel vor der Wohnungstür zu deponieren.
Als die unbekannte Abholerin an dem Wohnanwesen der über 80-Jährigen klingelte, ließ diese sie in das Haus und nannte der Unbekannten durch die einen Spalt geöffnete Wohnungstür ein vereinbartes Kennwort. Danach nahm die unbekannte Täterin das Bargeld, welches sich in einem Stoffbeutel befand, an sich und entfernte sich in unbekannte Richtung.
Nach zwei Tagen, als die Seniorin ein schlechtes Gefühl bekam, ob es sich auch tatsächlich um eine Polizeiaktion gehandelt habe, verständigte sie die echte Polizei.
Die AG Phänomene hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Die Täterin (Abholerin) wurde wie folgt beschrieben:
Weiblich, westeuropäischer Erscheinungstyp, blonde Haare, jünger als 30 Jahre alt, sprach akzentfreies Deutsch
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Heilmannstraße, Ludwigshöher Straße und Katharinenstraße (Solln) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kriminalfachdezernat 3 –AG-Phänomene-, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, dass sie die Angerufenen über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft informieren. Sie behaupten, dass sie deshalb in der Wohnung mögliche Geld- bzw. Schmuckbestände kontrollieren müssten.
Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.
Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankverbindungsdaten mit.
799. Glaswürfe von Balkon in Richtung spielender Kinder – Au
Am Sonntag, 23.05.2021, gegen 17:45 Uhr, befanden sich zwei Kinder (sechs und sieben Jahre alt) beim Spielen vor ihrem Wohnhaus in der Welfenstraße. Der Bereich hier ist als Spielstraße gekennzeichnet und bei dem Wohnhaus handelt es sich um einen Wohnblock mit fünf Stockwerken und jeweils Balkonen in Richtung der Spielstraße.
Zum genannten Zeitpunkt wurde durch einen bislang unbekannten Täter aus einer bislang unbekannten Wohnung ein Gurkenglas in Richtung der spielenden Kinder geworfen. Dieses zersprang in unmittelbarer Nähe der Kinder. Nur durch Zufall wurde keines der Kinder getroffen und verletzt.
Erste Ermittlungen ergaben, dass es bereits am Dienstag, 18.05.2021, zu einem ähnlichen Glaswurf durch einen unbekannten Täter gekommen war. Im Umfeld der Wohnanlage wurden Zeugenbefragungen durchgeführt und ein schriftlicher Zeugenaufruf angebracht.
Das Kommissariat 26 führt die weiteren Ermittlungen.
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Wohnanlage Beobachtungen oder Wahrnehmungen gemacht, die zur Aufklärung führen können? Wer kann Hinweise auf den oder die Täter geben?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 26, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
800. Festnahme auf frischer Tat nach versuchten besonders schweren Fall des Diebstahls aus Autohaus – Milbertshofen
Am Dienstag, 25.05.2021, gegen 21:30 Uhr, beobachtete der Sicherheitsmitarbeiter eines Autohauses im Bereich der Moosacher Straße den Tatverdächtigen, einen 38-jährigen Polen, wie dieser auf dem Gelände in der Nähe eines Containers des angegangenen Autohauses für Oberklasse-Fahrzeuge gerade Fahrzeugteile über die Umzäunung warf.
Nachdem der Sicherheitsmitarbeiter unverzüglich die Polizei verständigte, konnte der Tatverdächtige auf dem Gelände des Autohauses angetroffen und festgenommen werden.
Im Rahmen erster Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Zugangstür zum Container, in welchem Fahrzeugteile des Autohauses gelagert werden, nicht wie üblich verschlossen war.
Vermutlich wurde die Zugangstür auf bislang unbekannte Weise geöffnet und diverse Fahrzeugteile daraus entnommen.
Die Fahrzeugteile wurden sichergestellt und an den Besitzer des Autohauses zurückgegeben.
Gegen den Tatverdächtigen wurde durch den Ermittlungsrichter ein Haftbefehl erlassen.
Das Kommissariat 52 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.