Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung
Weil ein 37-jähriger Rumäne offensichtlich seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen war, wurde dieser vom Amtsgericht Nürnberg im Dezember 2018 rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.400,- Euro verurteilt. Bei seiner Kontrolle durch Polizeibeamte des Bundespolizeireviers Rostock-Seehafen am gestrigen Montagmorgen stellten diese nunmehr fest, dass der Mann, da er die Geldstrafe bisher nicht gezahlt hat, mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Nach Eröffnung des Haftbefehls und zur Abwendung der bevorstehenden Haft bot er den Beamten an, von der Gesamtstrafe einen Teilbetrag in Höhe von 700,- Euro bezahlen zu wollen. Dies reichte aber nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht aus, da die Zahlung der Gesamtgeldstrafe erforderlich war. Da er dieser Zahlung nicht nachkommen konnte, erfolgte die Verbringung zur nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt, wo er nun eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 1003
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.