Folgenreiche Fahrt nach Buer

Ein Defekt, eine fehlende Zulassung, eine fehlende Fahrerlaubnis und der Verdacht auf Drogenkonsum - gleich aus mehreren Gründen musste am Montag, 31. Mai 2021, ein Gelsenkirchener seinen E-Scooter stehen lassen. Der 25-Jährige war den Beamten gegen 22.55 Uhr aufgefallen, als sie gerade auf der Horster Straße in Beckhausen eine Verkehrskontrolle durchführten. Der Gelsenkirchener fuhr mit einem E-Scooter ohne vorgeschriebenes Kennzeichen über den Fahrradweg in Richtung Buer. Die Beamten folgten dem Rollerfahrer und trafen ihn etwas weiter auf der Horster Straße in Buer an, weil dessen Fahrt durch einen Defekt am Scooter von selbst beendet wurde. Aber auch ohne den Defekt hätte der 25-Jährige von seinem Gefährt absteigen müssen. Denn eine Zulassung hätte dem E-Scooter gar nicht erteilt werden können, weil laut Hersteller keine allgemeine Betriebserlaubnis für das Fabrikat vorliegt. Statt der im Straßenverkehr zugelassenen 20 Stundenkilometer kann das Kraftfahrzeug bis auf eine Maximalgeschwindigkeit von über 30 km/h beschleunigen. Für ein Kraftfahrzeug mit dieser bauartlich bedingten Geschwindigkeitsgrenze hätte der 25-Jährige zudem eine Fahrerlaubnis gebraucht. Die konnte der Gelsenkirchener aber ebenfalls nicht vorzeigen, weil sie ihm in der Vergangenheit entzogen wurde. Darüber hinaus verlief ein von ihm freiwillig durchgeführter Drogenvortest positiv. Der 25-Jährige wurde für die Entnahme einer Blutprobe mit zur Wache genommen. Ihm wurde das Führen sämtlicher Kraftfahrzeuge, für die es eine Fahrerlaubnis bedarf, untersagt. Außerdem erwarten ihn Anzeigen wegen des Fahrens unter Drogeneinwirkung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Stephan Knipp Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de https://gelsenkirchen.polizei.nrw