Gefährliche Körperverletzung oder Vortäuschen einer Straftat
(swe). Am Montag, 31.05., soll es nach Angaben eines 20-jährigen Opfers zu einer gefährlichen Körperverletzung zu seinem Nachteil gekommen sein. Gegen 20.10 Uhr will er von der Weserbrücke eine Treppe in Richtung einer Cocktailbar genommen haben und dort hätten ihm ein 20-Jähriger, ein 19-Jähriger und dessen Vater aufgelauert. Der 19-Jährige hätte ihn geschlagen und dessen Vater und der 20-Jährige hätten ihn festgehalten, während der 19-jährige Mann ihn weiter geschlagen hätte. Auf dem Boden liegend sei er auch noch getreten worden. Passanten hätten sich dann eingemischt und ihm geholfen. Die Täter - die das Opfer alle namentlich benennen konnte - seien geflüchtet. Im Anschluss an die Tat meldete sich das Opfer fernmündlich bei der Polizei und wollte sich dann in ärztliche Behandlung in das Klinikum Vehlen begeben. In Folge wird das Opfer im Rahmen der Funkstreife von Beamten der Rintelner Polizei allerdings im Bereich des Weserangers gesehen und gegen 23 Uhr auch noch einmal kontrolliert. Das Opfer konnte keine derart schwerwiegenden Verletzungen vorweisen, wie es nach den von ihm geschilderten Angriffen zu erwarten gewesen wäre. Die Polizei erhofft sich nun, dass sich eventuell Zeugen melden, die den Vorfall im Bereich der Treppe gesehen haben und Angaben darüber machen können, ob es zu den genannten Körperverletzungen kam und welche Intensität diese hatten. Die Polizei hegt nämlich nach den getroffenen Feststellungen Zweifel daran, ob es tatsächlich zu einer gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Opfers kam, oder ob dieser eine Straftat vorgetäuscht oder die Straftat schlimmer geschildert hat, als sie tatsächlich war.
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