BPOLI MD: 18. festgestellte LKW-Schleusung 2021 in Sachsen-Anhalt
Am Donnerstag, den 3. Juni 2021 wurde die zuständige Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 21:00 Uhr durch die Leitstelle der PI Halle über eine weitere LKW-Schleusung in Sachsen-Anhalt unterrichtet. Hierbei handelt es sich im aktuellen Jahr bereits um die 18. Behältnissschleusung. Zuvor hatte sich der betroffene LKW-Fahrer, ein 40-jähriger Bulgare, bei der Landespolizei gemeldet. Er befand sich auf dem Rastplatz Plötzetal, auf der BAB 14 und bemerkte, dass sich mehrere Personen auf der Ladefläche seines 3,5 Tonnen schweren LKWs befanden.
Eine Streife der Landes- sowie zwei Streifen der Bundespolizei verlegten daraufhin sofort zum Ereignisort. Des Weiteren wurde ein Rettungswagen angefordert. Die Polizisten öffneten die unverblombte Ladefläche. Neben der eigentlichen Ladung, hier diverse Kartons mit Decken und Bekleidung, stellten die Einsatzkräfte sechs Personen fest. Dabei handelte es sich um
vier Afghanen im Alter von 16, 16, 16 und 17 Jahren sowie zwei 20-jährige pakistanische Staatsangehörige. Die geschleusten Personen konnten auch dieses Mal keine aufenthaltslegitimierenden Papiere vorweisen. Sie waren glücklicherweise in einigermaßen guter gesundheitlicher Verfassung.
Für die Registrierung und die anstehenden strafprozessualen Maßnahmen wurden die sechs Personen zum Bundespolizeirevier Halle gebracht.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Rücksprache mit den zuständigen Ausländerbehörden wurden die sechs unerlaubt eingereisten Personen an entsprechende Einrichtungen weitergeleitet. Die Minderjährigen wurden an das Jugendamt übergeben. Gegen alle sechs wurden Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise eingeleitet.
Der bulgarische LKW-Fahrer wurde ebenfalls zum Bundespolizeirevier Halle verbracht und wegen des Verdachtes der Beihilfe zur unerlaubten Einreise angezeigt. Zudem stellten die Bundespolizisten sein Handy, das GPS-Gerät und diverse Tankquittungen sicher. Inwieweit er von seiner zusätzlichen Fracht wusste, bleibt Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
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