Uneinsichtig und aggressiv: Autofahrer fährt Baustellenmitarbeiter an
Am Mittwoch zeigte sich ein Autofahrer in einer für die Durchfahrt gesperrten Baustelle nicht nur uneinsichtig sondern zudem auch sehr aggressiv. Er verletzte einen Mitarbeiter der Baustellenfirma leicht.
Gegen 11:30 Uhr fuhr der Wagen, zu diesem Zeitpunkt noch gefahren von einer Frau, in den für den Verkehr gesperrten Teil der Baustelle ein, die sich aktuell auf der L257, direkt hinter dem Kreisverkehr L257/L264/BAB4 befindet. Dort hatten die Mitarbeiter der Baustellenfirma gerade einen Teil der Straßendecke neu geteert. Einer der Beschäftigten stoppte den Wagen, der Richtung Arnoldsweiler unterwegs war und wies auf das Durchfahrtsverbot und den frischen Teer hin. Der männliche Beifahrer reagierte schroff, die Fahrerin wollte ihre Fahrt trotz der Aufforderung fortsetzen.
Um den Wagen aufzuhalten, kamen weitere Mitarbeiter der Baustelle hinzu, um sich ihm in den Weg zu stellen. Ihrer Aussage nach verließ der Beifahrer daraufhin das Fahrzeug, drohte den Mitarbeitern und wies die Fahrerin an, den Fahrersitz frei zu machen, um sich selbst hinter das Steuer zu setzen.
Als die Straßenbauer sich nicht einschüchtern ließen und den Weg nicht frei gaben, fuhr der Mann an. Einer der Arbeiter konnte nicht rechtzeitig zur Seite springen. Er wurde leicht von dem Pkw erfasst und fiel auf die Straße. Der Autofahrer und seine weibliche Begleitung setzten ihre Fahrt über den frischen Teer in Richtung Arnoldsweiler fort.
Die hinzugerufenen Polizisten konnten den Wagen anhand des Kennzeichens nur kurze Zeit später auf der B56n identifizieren und anhalten. Im Fahrzeug befand sich eine 40-Jährige aus Nörvenich, die zwar bestätigte, als Beifahrerin der oben geschilderten Situation beigewohnt zu haben, jedoch zum Fahrer des Wagens keine genauen Angaben machen wollte. Auf den Vorwurf der Beamten, eine Person sei angefahren worden, reagierte sie gleichgültig.
Die Beamten beschlagnahmten das Auto und leiteten Ermittlungen zur Identitätsfeststellung des Fahrers ein. Dieser wird sich wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen.
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