Verstoß gegen eKFV ( Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) – E-Scooter ohne Versicherungsschutz aus Verkaufsbörse erworben

(um) Am Dienstag (01.06.), gegen 16:40 Uhr, war ein 29-Jähriger zügig mit einem E-Scooter auf der Bielefelderf Straße unterwgs. In der sich anschließenden Kontrolle des Gefährtes stellte sich heraus, dass es sich um einen E-Scooter handelt, der zulassungspflichtig ist. Dieses Modell fuhr sogar mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Der Fahrer aus Bielefeld erwarb den E-Scooter glaubhaft in einer Verkaufsbörse im Internetz, wie die Beamten feststellten. Eine technische Überprüfung der Geschwindigkeit des versicherungspflichtigen Gefährts ergab sogar eine tatsächliche Geschwindigkeit höher als 25 km/h. Der Fahrer braucht in einem solchen Fall mindestens eine Prüfbescheinigung (sog. Mofa-Führerschein). Diesen konnte der Mann ebenso nicht vorweisen. In diesem Zusammenhang rät die Polizei, sich vor dem Kauf eines E-Scooters rechtlich über die Fahrerlaubnisvorschriften und vor allen die versicherungstechnischen Hintergründe zu informieren. Zudem wurde in diesem Fall die Weiterfahrt untersagt. Ebenso kann in ähnlich gelagerten Fällen die Sicherstellung des E-Scooters erfolgen. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Herford Pressestelle Herford Telefon: 05221 888 1251 E-Mail: pressestelle.herford@polizei.nrw.de