Bundespolizeidirektion München: Vier offene Haftbefehle – sexuelle Belästigung

Am frühen Freitagmorgen (4. Juni) führte die Bundespolizei einen 37-Jährigen - gegen den vier offene Haftbefehle vorlagen, der Justiz zu. Am Samstag (5. Juni) konnte ein 45-Jähriger aufgegriffen werden, der kurz zuvor eine 18-Jährige sexuell belästigt hatte. * Im Rahmen der Kontrolle eines mit 2,42 Promille alkoholisierten 37-jährigen Rumänen durch Beamte der Bundespolizei wurden vier Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft München I festgestellt. Wegen diversen Diebstählen war der Wohnsitzlose zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.970 Euro verurteilt worden. Da der gegen 00:40 Uhr im Hauptbahnhof München Kontrollierte die geforderte Summe bislang nicht beglich und auch jetzt nicht aufbringen konnte, wurde der Rumäne den Justizbehörden zugeführt. Als Ersatzfreiheitsstrafe wird er nun voraussichtlich die kommenden 228 Tage im Gefängnis verbringen. * Eine 18-jährige Türkin befand sich gegen 21:15 Uhr in einem Schnellrestaurant im Bahnhof Pasing. Als sie die Lokalität verließ, ging ein 45-Jähriger Deutscher an ihr vorbei und fasste der Jugendlichen aus Allach beim Vorbeigehen ans Gesäß. Die 18-Jährige ging zunächst davon aus, dass ihre Freundin sie angefasst hatte. Als sich dies als Irrtum herausstellte, informierte die Jugendliche auf Anraten einer Zeugin, die den Vorfall wahrnahm, eine vor Ort patrouillierende Streife der Bundespolizei. Die Beamten stellten die Identität des 45-Jährigen fest, der einen Atemalkoholwert von 1,2 Promille aufwies. Als er im Schnellrestaurant von den Beamten auf sein Verhalten angesprochen wurde, entschuldigte er sich bei der 18-Jährigen. Gegen den 45-Jährigen wird von der Bundespolizei wegen sexueller Belästigung ermittelt. Rückfragen bitte an: Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad-Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.