Verkehrsunfallflucht in Grevenbroich – Wer kann Hinweise geben?

Am Freitag (04.06.), gegen 20:45 Uhr, kam es in Grevenbroich zu einem Verkehrsunfall, bei dem sich einer der Beteiligten unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben soll. Nach ersten Erkenntnissen hatte eine 26-Jährige, die mit ihrem Ford Fiesta auf der Straße Am Hammerwerk unterwegs war, an der Kreuzung Am Hammerwerk/Bergheimer Straße aufgrund der roten Ampel gehalten. Hier soll ihr ein weiteres Fahrzeug aufgefahren sein. Der Fahrer des dunklen PKW entfernte sich anschließend von der Unfallstelle. Das Verkehrskommissariat Grevenbroich hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Wer einen Hinweis auf den weiteren Unfallbeteiligten geben kann, wird gebeten, sich unter der Nummer 02131 300-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war, oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in § 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail:    pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw