Viele Urkundenfälschungen bei Fahndungseinsatz der Bundespolizei festgestellt

Die Bundespolizei führte in den letzten 24 Stunden schwerpunktmäßig Kontrollen im Bereich der Bundesautobahn 11 durch. Dabei wurden verstärkt Straftaten gemäß § 267 Strafgesetzbuch "Urkundenfälschung" aufgedeckt: Ein 56- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde in Einreiserichtung angehalten und kontrolliert. Der von ihm vorgelegte ukrainische Führerschein stellte sich als eine Totalfälschung heraus. Eine Überprüfung beim polnischen Grenzschutz ergab, dass er als Führerscheinbesitzer nicht erfasst ist und somit bisher nie einen Führerschein besaß. Ein 39- jähriger polnischer Staatsangehöriger händigte bei der Kontrolle eine auf seine Person ausgestellte polnische ID Karte sowie einen tschechischen Führerschein aus. Bei der genaueren Kontrolle wurden Fälschungsmerkmale am tschechischen Führerschein festgestellt. In der Vernehmung gab der Mann zu, den Führerschein für 600 Euro im Internet gekauft zu haben. Ein 25- jähriger polnischer Staatsangehöriger händigte zur Kontrolle einen polnischen Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung für den von ihm geführten PKW aus. Auf Nachfrage gab die Person an, nur seinen Führerschein mitzuführen. Beim Lichtbildabgleich wurde festgestellt, dass das Bild im Führerschein mit der Person nicht identisch ist. Eine Führerscheinüberprüfung in Polen ergab, dass der Führerschein 2018 durch die polnische Polizei entzogen wurden ist. Ein 22- jähriger ukrainischer Staatsangehöriger wurde als Fahrer eines Mercedes Benz, Sprinter nach zuvor erfolgter Einreise aus Polen kommend angehalten und kontrolliert. Ausgewiesen hatte er sich mit einer zeitlich gültigen litauischen ID-Karte und einem litauischen Führerschein. Die Überprüfungen der vorgelegten Dokumente ergab, dass in beiden Dokumenten erhebliche Abweichungen im Druckverfahren sowie bei den Sicherungsmerkmalen vorhanden waren. Beide Dokumente sind Totalfälschungen. Ein 28- jähriger polnischer Staatsangehöriger war Fahrzeugführer eines in Frankreich zugelassenen PKW und reiste zuvor aus Polen ein. Bei der eingehenden Kontrolle wurde festgestellt, dass die Daten der vorgelegten Fahrzeugpapiere und des PKW nicht übereinstimmen. Am Kfz befanden sich franz. Kennzeichen, die lt. Computerauskunft zu einem anderen franz. PKW gehörten. Strafanzeige wegen Verdacht der Urkundenfälschung u. Kennzeichenmißbrauch wurde erstattet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Pasewalk Igor Weber Telefon: 03 83 54 - 34 97 4 - 100 E-Mail: igor.weber@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: @bpol_kueste Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter www.bundespolizei.de.