Verdacht der Freiheitsberaubung: Internationale Fahndung eingeleitet – Meldung -3-
Die Ermittlungen der Bonner Polizei wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und die damit verbundene Suche nach der 34-jährigen Frau sowie dem dreijährigen Sohn dauern weiter an. Mutter und Sohn waren am Donnerstagvormittag gegen ihren Willen in Meckenheim von mehreren Personen in ein Auto gezogen worden.
Hierbei ergab sich der Verdacht einer Tatbeteiligung gegen den getrennt lebenden 39-jährigen Ehemann der 34-Jährigen. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sie sich im November 2020 nach einem Fall häuslicher Gewalt von ihm getrennt und war mit ihrem dreijährigen Sohn nach Meckenheim gezogen. Nach den ersten Ermittlungen stand in Kürze eine gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechtes für den gemeinsamen Sohn an.
Der Tatverdächtige wurde im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung am Donnerstagnachmittag an seiner Wohnanschrift in Ratingen vorläufig festgenommen (siehe Pressemeldung vom 10.06.2021, 16:59 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4938512) Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.
Auf die Veröffentlichung der Fotos der gesuchten Mutter und ihres Sohnes durch die Polizei am Donnerstagabend (siehe Pressemeldung 10.06.2021, 20:50 Uhr https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4938577) sind bislang keine Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort der Beiden eingegangen.
Die Ermittlungen zu den zwei Frauen, die nach Zeugenangaben den Tatverdächtigen vor Ort unterstützt haben sollen, dauern ebenfalls an.
Neben einer Großfahndung wurde seitens der Polizei noch am Donnerstagvormittag eine internationale Fahndung eingeleitet.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist es dennoch nicht ausgeschlossen, dass die 34-Jährige und ihr dreijähriger Sohn von anderen -bislang nicht bekannten- Mittätern außer Landes gebracht wurden. Bei der Bonner Polizei hat eine Ermittlungskommission in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen und die Koordinierung der internationalen Fahndungsmaßnahmen übernommen.
Wer Hinweise zum Aufenthaltsort der Personen geben kann, wird gebeten, sich an die Polizei Bonn unter der Rufnummer 0228 15-0 oder an die Polizei der Kreispolizeibehörde Mettmann unter der Rufnummer 02104-9826210 zu wenden.
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