Mit gefälschtem Führerschein zum begleiteten Fahren

Gestern Nachmittag ist ein Mann bei der Anmeldung zum begleiteten Fahren im Straßenverkehrsamt in Oberhausen mit einem gefälschten Führerschein aufgefallen. Ein Mann (54) aus Sri Lanka wollte sich gestern im Rahmen der Führerscheinprüfung seiner Tochter für das begleitete Fahren anmelden. Beim begleiteten Fahren können Jugendliche können mit 17 Jahren die Führerscheinprüfung machen und mit einer eingetragenen erwachsenen Begleitung Auto fahren. Mit 16 ½ Jahren ist bereits die Anmeldung in der Fahrschule möglich. Dort findet dieselbe Fahrausbildung wie bei älteren Personen statt. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen (BF17) Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte Prüfungsbescheinigung. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im begleiteten Fahren. Die Begleitperson muss dazu mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Weitere Vorrausetzung ist ein Antrag beim Straßenverkehrsamt und der darauf folgende Eintrag der Begleitperson in die Prüfbescheinigung. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Als der Mann aus Sri Lanka seinen polnischen Führerschein vorlegte, stellte sich allerdings heraus, dass dieser gefälscht war. Anscheinend hatte er das Dokument auch schon seit über zehn Jahren in Benutzung. Zur Folge hat dies eine Anzeige und die Sicherstellung des Führerscheins. Das begleitete Fahren entfällt natürlich ebenso und der Mann muss, wenn er fahren möchte, jetzt selbst eine Fahrausbildung samt Führerscheinprüfung machen. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Oberhausen Pressestelle Telefon: 0208/826 22 22 E-Mail: pressestelle.oberhausen@polizei.nrw.de https://oberhausen.polizei.nrw