BPOL NRW: Grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle am Flughafen Düsseldorf – Bundespolizei untersagt 15 Personen die Ausreise

Heute Vormittag (12. Juni 2021) kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung unter anderem eine Gruppe von 19 Personen, die mit dem Flugzeug nach Erbil (Irak) ausreisen wollten. Unter der 19köpfigen Personengruppe befanden sich deutsche, türkische und Schweizer Staatsangehörige. Auch eine Landtagsabgeordnete aus Hamburg war Teil der Gruppe. Die Mandatsträgerin hatte sich zunächst nicht als Abgeordnete zu erkennen gegeben. Ihr wurde die Weiterreise gestattet. Im Ergebnis der Befragungen und Überprüfungen wurde 15 Personen die Ausreise in den Irak für einen Monat untersagt. Vier Personen wurde die Ausreise gestattet. Rechtsgrundlage der Maßnahmen waren Vorschriften nach dem Passgesetz (§10), dem Aufenthaltsgesetz (§46) und dem Freizügigkeitsgesetz. Bei dem beschriebenen Vorgang hat es sich ausdrücklich nicht um Festnahmen gehandelt, sondern um Maßnahmen im Rahmen der grenzpolizeilichen Befragung. Rückfragen bitte an: Veröffentlicht durch: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Christin Fußwinkel Telefon: +49 (0) 221/16093-102 Mobil: +49 (0) 173 56 21 184 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW Internet: www.bundespolizei.de Marzellenstraße 3-5 50667 Köln www.bundespolizei.de Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.