Gefälschter Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Mit einem rumänischen Reisepass und einem ukrainischen Führerschein wies sich am 12. Juni 2021 gegen 00:40 Uhr ein 34-jähriger Rumäne gegenüber den Bundespolizeibeamten bei einer Kontrolle im Rahmen der Binnengrenzfahndung im Rostocker Seehafen aus. Bei der Inaugenscheinnahme des ukrainischen Führerscheins stellten die Bundespolizeibeamten dann fest, dass es sich um ein verfälschtes Dokument handelte. Zur Überprüfung des Dokumentes sowie zur weiteren Klärung des Sachverhaltes wurde der Mann mit zur Dienststelle genommen. Dort fanden die Beamten bei einer Durchsuchung einen weiteren ukrainischen Führerschein, der ebenfalls verfälscht war. Die beiden verfälschten Dokumente wurden sichergestellt.
In seiner Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts der Urkundenfälschung gab der 34-Jährige dann an, mit dem Pkw von Berlin nach Rostock gefahren zu sein. Eine Überprüfung im Fahrerlaubnisregister ergab, dass der Mann über keine Fahrerlaubnis verfügt. Nunmehr wurde ihm auch der Straftatvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet.
Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber von der Landespolizei durchgeführt.
Darüber hinaus wurden am vergangenen Wochenende durch die Bundespolizisten 21 Strafanzeigen nach dem Aufenthaltsgesetz wegen unerlaubter Einreise bzw. Aufenthalt gefertigt. Hierbei handelte es sich um Personen aus Mazedonien, Russland, Syrien, Iran, Moldawien, Afghanistan sowie zwei sechsköpfige Familien aus dem Irak.
Diese reisten überwiegend mit der Fähre aus Schweden ein und besaßen entweder ungültige bzw. keine Einreisedokumente.
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