Führen eines Sportbootes unter Alkoholeinfluss
Während einer Sportbootkontrolle eines mit drei Personen
besetzten Motorbootes wurden im Innenraum des offenen Bootes
vier leere Bierflaschen festgestellt. Eine daraufhin durchgeführte Atemalkoholkontrolle (AAK) bei dem verantwortlichen Bootsführer ergab einen Atemalkoholwert von 0,88 Promille. Die Weiterfahrt mit dem Boot wurde ihm untersagt. Da er zudem kein Eigentumsnachweis vorlegen konnte, wurde das Boot zur Eigentumssicherung in den Hafen Rüdesheim geschleppt und sichergestellt.
Eine nach 90 Minuten bei dem Betroffenen mit einem dafür zugelassenen gerichtsverwertbaren Messgerät durchgeführte zweite AAK ergab einen Wert von 0,54 Promille.
Nach Beendigung der Maßnahmen wurde er entlassen.
Gegen ihn wird ein Bußgeldverfahren nach Schifffahrtsrecht (Führen eines Kleinfahrzeugs unter Alkoholeinfluss) eingeleitet.
Im Rahmen der weiteren polizeilichen Ermittlungen konnte der mutmaßliche Eigentümer des Bootes ermittelt werden. Gegen diesen wurde ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da er es versäumte, das Boot auf seinen Namen umzumelden.
Bis zur endgültigen Klärung der Eigentumsverhältnisse
verbleibt das Boot im Gewahrsam der Wasserschutzpolizeistation Rüdesheim.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
Wiesbadener Straße 99
55252 Mainz-Kastel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 06134 - 602 6520 bis 6521
Fax: 06134/602-6529
https://www.polizei.hessen.de/Dienststellen/Hessisches-Bereitschaftsp
olizeipraesidium