Führen eines Sportbootes unter Alkoholeinfluss

Während einer Sportbootkontrolle eines mit drei Personen besetzten Motorbootes wurden im Innenraum des offenen Bootes vier leere Bierflaschen festgestellt. Eine daraufhin durchgeführte Atemalkoholkontrolle (AAK) bei dem verantwortlichen Bootsführer ergab einen Atemalkoholwert von 0,88 Promille. Die Weiterfahrt mit dem Boot wurde ihm untersagt. Da er zudem kein Eigentumsnachweis vorlegen konnte, wurde das Boot zur Eigentumssicherung in den Hafen Rüdesheim geschleppt und sichergestellt. Eine nach 90 Minuten bei dem Betroffenen mit einem dafür zugelassenen gerichtsverwertbaren Messgerät durchgeführte zweite AAK ergab einen Wert von 0,54 Promille. Nach Beendigung der Maßnahmen wurde er entlassen. Gegen ihn wird ein Bußgeldverfahren nach Schifffahrtsrecht (Führen eines Kleinfahrzeugs unter Alkoholeinfluss) eingeleitet. Im Rahmen der weiteren polizeilichen Ermittlungen konnte der mutmaßliche Eigentümer des Bootes ermittelt werden. Gegen diesen wurde ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da er es versäumte, das Boot auf seinen Namen umzumelden. Bis zur endgültigen Klärung der Eigentumsverhältnisse verbleibt das Boot im Gewahrsam der Wasserschutzpolizeistation Rüdesheim. Rückfragen bitte an: Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium Wiesbadener Straße 99 55252 Mainz-Kastel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 06134 - 602 6520 bis 6521 Fax: 06134/602-6529 https://www.polizei.hessen.de/Dienststellen/Hessisches-Bereitschaftsp olizeipraesidium