Routinemäßige Kontrolle kommt 24-jährigen teuer zu stehen
Gestern Nachmittag hielten Beamten der Bundespolizei in Saar-brücken ein Auto an und unterzogen die Insassen einer Kontrolle. Bei der fahndungsübermäßigen Überprüfung des Fahrers stellte sich heraus, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Völklingen mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Straßenver-kehrsgefährdung gesucht wurde.
Der 24-Jährige konnte 2.500EUR und damit einen Teil der gegen ihn verhängten Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 4.500EUR vor Ort bezahlen. Er wurde daher nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß belassen und konnte so das sonnige Wetter weiter genießen.
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