Bundespolizeidirektion München: Festnahmen bei Grenzkontrollen / Bundespolizei vollstreckt zahlreiche Haftbefehle
Die Rosenheimer Bundespolizei hat im Rahmen der Grenzkontrollen mehrere gesuchte Personen verhaftet. Die Reise eines Slowaken, der in einem Pkw auf der A93 mitfuhr, fand am Sonntagnachmittag (20. Juni) nahe Kiefersfelden ein vorzeitiges Ende. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass gleich zwei Staatsanwaltschaften nach ihm suchten.
Der 37-Jährige soll einen nur zum Teil bezahlten Wagen unterschlagen haben. Nachdem er die fälligen Raten einfach nicht mehr gezahlt und sich offenbar ins Ausland abgesetzt hatte, suchte die Staatsanwaltschaft in Nürnberg mit einem Untersuchungshaftbefehl nach ihm. Ferner war der slowakische Staatsangehörige 2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Straubing verurteilt worden. Die Geldstrafe in Höhe von rund 1.300 Euro hatte der Mann jedoch nicht beglichen. Er wurde auf Anordnung des Rosenheimer Amtsgerichts hin in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert.
Ins Traunsteiner Gefängnis brachten die Bundespolizisten auch einen 38-Jährigen. Dieser war Fahrgast eines Fernreisebusses. Bei der Einreisekontrolle auf der A93 nahe Kiefersfelden konnte er sich ordnungsgemäß mit einem nigerianischen Reisepass und italienischen Aufenthaltspapieren ausweisen. Mithilfe des Polizeicomputers fanden die Beamten jedoch heraus, dass gegen ihn ein Strafbefehl des Amtsgerichts Rosenheim vorlag. Im vergangenen Jahr war er wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise verurteilt worden. Da er die festgesetzte Summe in Höhe von rund 1.000 Euro nicht zahlen konnte, musste er ersatzweise einen 70-tägigen Gefängnisaufenthalt antreten.
Einem Tschechen blieb der Gang ins Gefängnis hingegen erspart. Er wurde von der Rosenheimer Bundespolizei als Fahrer eines in Tschechien zugelassenen Lastkraftwagens auf der A93 an der Rastanlage Inntal-Ost kontrolliert. Gegen den 42-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft in Traunstein wegen Nötigung vor. Die verhängte Geldstrafe belief sich auf 1.000 Euro. Ersatzweise hatte das Amtsgericht in Altötting eine 50-tägige Haft vorgesehen. Zu seinem Glück war der Mann in der Lage, den geforderten Betrag zu zahlen. Daher wurde ihm die Weiterreise gestattet.
Nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte auch eine 28-jährige Busreisende, die aus Rumänien stammt, noch Justizschulden zu begleichen. Zahlen konnte sie selbst zwar nicht, aber nachdem ein Bekannter die fälligen 1.000 Euro bei einer oberpfälzischen Polizeiinspektion entrichtet hatte, ließen die Bundespolizisten die Rumänin weiterfahren.
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