Syrer entgeht Haftstrafe
Bundespolizisten kontrollierten am Mittwochnachmittag auf der Bundesautobahn 11, Höhe Pomellen, einen deutschen PKW. Das Fahrzeug war in Richtung Polen unterwegs.
Im PKW befand sich u.a. ein 29- jähriger syrischer Staatsangehöriger, welcher durch die Staatsanwaltschaft Berlin seit dem Jahr 2019 mit Haftbefehl gesucht wurde. Er war wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1865,46 EUR verurteilt worden. Bei Nichtzahlung waren 70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt. Grund: Besitz von Betäubungsmittel ohne Besitzerlaubnis.
Der Syrer hatte Glück. Da eine Bekannte für ihn die geforderte Geldsumme bei der Landespolizei in Berlin einzahlte, konnte er seine Reise nach Polen fortsetzen.
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