BPOL NRW: Eine Straftat – Drei Haftbefehle – Bundespolizei verhaftet 57-Jährige

Freitagnachmittag (25. Juni) verhafteten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof eine 57-Jährige. Drei Gerichte hatten sie zu Haftstrafen verurteilt. Gegen 17 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof eine gebürtige Düsseldorferin. Nach Angaben von Bahnmitarbeitern sei sie mit einem ICE ohne Fahrschein von Duisburg nach Essen gefahren. Während der Überprüfung, stellten die Beamten fest, dass das Fahren ohne Fahrschein für die polizeibekannte Frau keine Seltenheit war. Das Amtsgericht München und das Amtsgericht Heidelberg hatten sie in der Vergangenheit bereits wegen des Erschleichens von Leistungen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Münchener Gericht hatte sie zu 90 Tagen Freiheitsstrafe oder ersatzweise 450 EUR Geldstrafe verurteilt. Das Heidelberger Gericht hatte sie zu 40 Tagen Arrest, oder 400 EUR Geldstrafe verurteilt. Doch die Einsatz Kräfte stellten noch einen weiteren Haftbefehl fest. Das Amtsgericht Kaiserslautern hatte die 57-Jährige zu 160 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Um der Freiheitstrafe zu entgehen, hätte sie 1600 EUR entrichten können. Da die Frau das Geld für die geforderten Geldstrafen nicht aufbringen konnte, brachten Bundespolizisten sie in eine JVA. Anschließend leiteten sie gegen die Frau ein weiteres Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen ein. *BA Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Telefon: +49 (0) 231 56 22 47 - 132 Mobil: +49 (0) 173 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund www.bundespolizei.de Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.