BPOLI LUD: Für 70 Tage hinter Gitter
Weil ihm die notwendigen finanziellen Mittel fehlten, um eine Geldstrafe i. H. v. 1.400,00 Euro zu begleichen, kam gestern ein rumänischer Staatsangehöriger für die nächsten 70 Tage hinter Gitter. Der Mann war im Januar dieses Jahres wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz vom Amtsgericht Chemnitz verurteilt worden. Weil er auf den Strafbefehl nicht reagierte, hatte die Chemnitzer Staatsanwaltschaft dann vor wenigen Tagen einen Vollstreckungshaftbefehl ausgefertigt. Auf den Haftbefehl waren am Mittwochnachmittag Bundespolizisten aufmerksam geworden, als sie den 46-Jährigen auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst kontrollierten.
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