Die Vollstreckung eines Haftbefehls führt zum Auffinden von Betäubungsmitteln
Am Morgen des 30.06.2021 suchten Beamte des Polizeireviers Röbel ein Mehrfamilienhaus in Sietow zur Vollstreckung eines offenen Haftbefehls auf. In einer der Wohnungen sollte sich eine gesuchte 29-jährige Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft aufhalten.
Eine männliche Person öffnete den Beamten die Tür und äußerte, dass sich die Gesuchte nicht in der Wohnung aufhalten würde. Im gleichen Augenblick erschien die Frau jedoch im Flur und gab an, dass sie die Gesuchte sei. Durch die Überprüfung des Personalausweises konnten die Angaben zweifelsfrei bestätigt werden.
Bei der Befragung des Mannes zu den falschen Angaben, bemerkten die Beamten in der Wohnung mehrere Konsum- und Aufbewahrungsutensilien für Betäubungsmittel. Darüber hinaus befand sich offen auf einem Tisch eine für den Konsum vorbereitete betäubungsmittelähnliche Substanz.
Vor Ort wurde Strafanzeige wegen illegalen Drogenbesitzes gefertigt. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kriminalkommissariatsaußenstelle Röbel geführt.
Die Frau wurde von den Beamten vor Ort festgenommen und zum Polizeirevier nach Röbel verbracht. Dort wurde die Überführung in die zuständige Justizvollzugsanstalt organisiert. Die Einlieferung konnte von der Frau jedoch durch die Zahlung einer noch offenen Geldstrafe abgewendet werden. Sie wurde daraufhin wieder auf freien Fuß gesetzt.
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Alexander Gombert
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