Schwerpunkteinsatz Verkehr – Getuntes Mofa aus dem Verkehr gezogen

Am Mittwoch (30.06.) führten Polizeibeamte der Wache Dormagen in der Zeit von 6:30 - 13:00 Uhr einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von unfallursächlichen Verkehrsverstößen durch. Ein 21 Jahre alter Mann aus Dormagen wurde an der Krefelder Straße angehalten, weil Beamte seinem Motorroller zuvor mit einer Geschwindigkeit von über 70 Stundenkilometern gefolgt waren. Bei der Kontrolle konnte der Mann nur eine Betriebserlaubnis und einen Versicherungsschutz für ein Kleinkraftrad mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 Stundenkilometern vorweisen. Zudem hätte er aufgrund seiner Fahrerlaubnis nur Zweiräder bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern führen dürfen. Das augenscheinlich mit einem Sportauspuff getunte Kleinkraftrad wurde zur Erstellung eines technischen Gutachtens sichergestellt. Die genauen Veränderungen an dem Kraftfahrzeug und die erzielbare Höchstgeschwindigkeit werden durch ein gerichtsverwertbares Sachverständigengutachten festgestellt. Neben der zu erwartenden Geldstrafe wird der Mann auch diese Kosten - sowie die Abschleppgebühren zahlen müssen. Alle illegalen technischen Veränderungen müssen in einen ordnungsgemäßen Zustand zurückgebaut werden. Bereits gegen 7:00 Uhr kontrollierten Beamte einen Motorroller an der Hamburger Straße. Obwohl das Mofa augenscheinlich eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als den erlaubten 25 Stundenkilometern fuhr und damit ein Führerschein erforderlich war, konnte dessen Fahrer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Den 18 Jahre alten Mann aus Dormagen erwartet nun ebenfalls ein Strafverfahren. Die Polizei gibt nachfolgende Hinweise zum Thema Tuning: Die Prüfbescheinigung bei Mofas und die Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder sind an die sogenannte "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" der jeweiligen Fahrzeuge gebunden. Wenn das Mofa oder Kleinkraftrad nach einer Leistungssteigerung schneller läuft, reichen diese Erlaubnisse nicht mehr aus, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat (Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis) und riskiert eine hohe Geldstrafe, den Führerscheinentzug oder eine Fahrerlaubnissperre. Weitere Auskünfte gibt es auf der Internetseite der Polizei unter https://www.polizeifürdich.de/. Das Angebot richtet sich speziell an Kinder, Jugendliche und Heranwachsende und informiert beispielsweise auch über Themen wie Gewalt, Diebstahl, Sachbeschädigung. An der Rheinfelder Straße nahmen die Beamten gegen 12:00 Uhr einen 35 Jahre alten Mann aus Dormagen ins Visier. Der Mann wurde kontrolliert, weil er mit der einen Hand ein Fahrrad lenkte und mit der anderen Hand einen weiteren Drahtesel mitzog. Auf Nachfrage gab er an, den Eigentümer des Rades nicht zu kennen. Da das Rad aber mehrere Tage herumlag, habe er es an sich genommen. Das Kinderfahrrad der Marke Turnier wurde wegen des Verdachts des Diebstahls sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail:    pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw