BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt Einhandmesser Frei verkäuflich, in der Öffentlichkeit verboten
Am Donnerstag (01. Juli) zogen Einsatzkräfte der Bundespolizei in Hamm unabhängig voneinander zwei verbotene Einhandmesser ein.
Bundespolizisten kontrollierten nachmittags am Hauptbahnhof Hamm einen 21-Jährigen und nur eine Stunde später einen 17-Jährigen. Beide führten zugriffsbereit ein Einhandmesser. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erwartet sie nun. Die Messer wurden beschlagnahmt.
Einhandmesser sind Taschenmesser, die sich mittels einer Öffnungshilfe einhändig öffnen lassen und deren Klinge dann feststeht. Die Länge der Klinge ist dabei unerheblich Das Führen von Einhandmessern ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur bei berechtigtem Interesse, beispielsweise zur Berufsausübung oder zur Jagd. Der Wille zur Selbstverteidigung dagegen ist kein berechtigtes Interesse.
Weil diese Messer in der Vergangenheit häufig bei Straftaten genutzt wurden, ist das Führen in der Öffentlichkeit seit der Verschärfung des Waffengesetzes 2008 verboten. Ein Verstoß dagegen kann ein Bußgeld bis zu 10.000 EURO nach sich ziehen.
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