Diverse Ruhestörungen im Zuständigkeitsbereich des PK Sarstedt
Sarstedt und Nachbargemeinden (al) Aufgrund der gelockerten Corona-Vorschriften, des guten, milden Wetters und dem augenscheinlichen Nachholbedarf vieler Bürger in den Gemeinden an geselligen Zusammenkünften mit musikalischer Untermalung hat die Polizei Sarstedt in den Nächten am Wochenende eine Vielzahl an Anzeigen zu Ruhestörungen entgegengenommen und überprüfen müssen. In den aller meisten Fällen zeigen sich die Verursacher einsichtig. In drei Fällen haben die Mahnungen der Polizei keine Wirkung auf die Euphorie der Feierwütigen gehabt. Gegen diese ist nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden und die Verantwortlichen müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Die Polizei mahnt an dieser Stelle vor möglichen Sanktionen, wenn eine gewissen Erheblichkeitsschwelle überschritten wird und möchte nochmal an die besonnene Rücksichtnahme aller appellieren. Jeder soll und darf seinen Spaß finden, sollte aber auch immer darauf achten, dies nicht um jeden Preis und auf Kosten anderer in unserer Gesellschaft zu tun.
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