Michelstadt: Ein Kastenwagen zuviel auf der Ladefläche/Polizei untersagt Weiterfahrt
Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen kontrollierten am Montag (05.07.) im Bereich des Bienenmarktparkplatzes einen mit drei fabrikneuen Kastenwagen beladenen Autotransporter. Um diese drei Fahrzeuge zu befördern wurde die Fahrzeugkombination entsprechend verlängert. Eine Ausnahmegenehmigung hierfür besaß das Transportunternehmen aus dem Schwarzwald jedoch nicht. Zudem war die Ladung nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben gesichert. Die Ordnungshüter untersagten daraufhin an Ort und Stelle die Weiterfahrt. Im Anschluss wurde ein Kastenwagen abgeladen und die Fahrzeugkombination hydraulisch auf die zulässige Gesamtlänge verkürzt. Nachdem die Ladung wieder ordnungsgemäß gesichert war, konnte der 54-jährige Fahrer seine Fahrt fortsetzen.
Gegen das Transportunternehmen wird wegen dem Wettbewerbsvorteil ein sogenanntes Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet. Dies bedeutet, dass der Unternehmer für diesen nicht legalen Transport von Frankreich in den Odenwald circa 1000 Euro an die Bußgeldstelle zu zahlen hat. Der 54 Jahre alte Fahrer muss mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro rechnen.
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