BPOL NRW: Lebensgefahr für Abkürzung – Bundespolizisten stellten erneut Gleisüberschreitungen fest
Am Mittwochabend (07. Juli) nutzen zwei Personen (60, 37) die Gleise des Rangierbahnhofs Hagen Kabel als Abkürzung, als sich plötzlich eine Regionalbahn auf der Strecke von Iserlohn nach Hamm mit einer Geschwindigkeit von 120 km/ näherte.
Dank des Triebfahrzeugführers konnte das Unglück verhindert werden, da er die 60-Jährige und den 37-Jährigen bemerkte und unverzüglich eine Schnellbremsung einleitete. Zudem gab er einen Achtungspfiff ab, woraufhin die türkischen Staatsangehörigen erst den Zug bemerkten und so noch rechtzeitig die Gleise verlassen konnten.
Die beiden Personen liefen in Richtung Hengsteysee, wo sie kurze Zeit später von einer Streife der Landespolizei gestellt wurden.
Leider ist den Meisten nicht bewusst, wie leichtsinnig und lebensgefährlich eine solche Überquerung der Gleise ist.
Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät ist. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin hin, dass, wenn Züge auf Grund von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann. Dieser kann dann von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Ebenfalls kann beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein Verwarngeld von 25,- Euro, bis hin zu Bußgeldern von mehreren hundert Euro fällig werden.
Hinweise zu den Gefahren des Bahnverkehrs finden Sie auch unter www.bundespolizei.de.
*RO
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