Abbiegeunfälle auf Bundesstraßen
B1 Höhe Groß Escherde/B494 Höhe Asel (al)
Heute ist es auf der B1 auf Höhe der Kreuzung zur Ortschaft Groß Escherde zu einem Verkehrsunfall mit leichtem Personen und Sachschaden gekommen. Eine 64-jährige aus Groß Escherde hat mit ihrem Opel aus Hildesheim kommend die B1 Richtung Elze befahren. An der Kreuzung wollte sie nach links in Richtung ihrer Wohnanschrift abbiegen. Hierbei übersieht sie den ihr entgegenkommenden 51-jährigen Lkw-Fahrer aus Wolfenbüttel und biegt ab. Durch schnelle Reaktion des Lkw-Fahrers konnte Schlimmeres verhindert werden, aber der Frontalzusammenstoß nicht gänzlich vermieden werden. Die Verursacherin verletzt sich dabei leicht und der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 3000 EUR. Verkehrsbeeinträchtigungen auf der B1 konnten bei der Unfallaufnahme vermieden werden.
Bereits am Sonntag, den 04.07.21, ist es zu einem Verkehrsunfall durch ähnliches Fehlverhalten gekommen. Hier ist die Verursacherin mit ihrem BMW aus Hildesheim kommend die B494 in Rtg. Peine gefahren. Auf Höhe der Abzweigung nach Asel wird der Verkehr durch eine Ampel geregelt. Hier gibt es aber kein isoliertes Grünlicht für Linksabbieger ("Linksabbiegerpfeil"). D.h. wenn die Ampel auf grün wechselt, hat sowohl der Längsverkehr als auch der Verkehr auf den Abbiegespuren grünes Licht. Hieraus resultiert, dass die Abbiegenden, aber zunächst den Gegenverkehr passieren lassen müssen, bevor sie abbiegen.
Dies hatte die Verursacherin versäumt und ist von der Abbiegespur bei Grünlicht einen ihr entgegen kommenden 37-jährigen Renkenburger in seinem Audi SUV in den Fahrweg gebogen. Dieser habe keine Chance gehabt zu reagieren. Die Fahrzeuge kollidierten frontal, schleuderten über den Kreuzungsbereich und beschädigten hierbei noch einen Ampelmast, der bis zum Boden umknickte.
Die beiden Beteiligten verletzten sich leicht und es entstand ein Sachschaden von ca. 23.000 EUR.
Der Kreuzungsverkehr wurde während der Unfallaufnahme und bis zur Wiederherstellung der Ampelanlage von ca. 15-18 Uhr am Sonntag behindert. Durch lageangepasste Verkehrsregelung durch die Polizei kam es aber zu keinen größeren Staubildungen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal auf die Gefahr hin, die sich aus der eigentlich angezeigten Vorfahrt einer "grünen Ampel" ergibt, die aber dennoch die Beachtung des entgegenkommenden Vorrangverkehrs fordert, sofern es sich nicht um eine "Grün-Pfeil-Ampel" handelt. Die Berichterstattung soll auch der Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer dienen, insbesondere an gefahrenträchtigen Verkehrsknotenpunkten und -orten, immer mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen und durch vorausschauende, aufmerksame Fahrweise möglichen Personen- und Schaden abzuwenden.
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