Unfallflucht – Wir zeigen die rote Karte! Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland informiert! (mit Bild)
Schnell ist es passiert: Beim Ausparken vor dem Supermarkt kurz den
Nebenmann touchiert und anschließend einfach weggefahren. Wird schon
nicht so schlimm gewesen sein.
"Wenn Sie so handeln, begehen Sie eine Fahrerflucht gemäß § 142
Strafgesetzbuch", erklärt Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater
der Polizeiinspektion (PI) Wilhelmshaven/Friesland.
"Und Fahrerflucht ist alles andere als ein Kavaliersdelikt, es ist
eine Straftat, die sogar den Führerschein kosten kann", so Tjaden
weiter.
Aber wie verhalte ich mich richtig und wann begehe ich eine
Fahrerflucht?
Halten Sie nach einem möglichen Unfall, etwa dem Schneiden oder
Berühren eines anderen Fahrzeugs, nicht sofort an, machen Sie sich
strafbar.
Sie dürfen auch nicht erst 100 Meter weiterfahren und dann anhalten
oder bei einem Unfall vor der eigenen Wohnungstür zunächst kurz ins
Haus gehen, um den Schreck zu verdauen.
Nichts von alledem: In dem Moment, in dem Sie als Unfallverursacher
einfach weiterfahren, begehen Sie eine Unfallflucht.
Verhalten nach einem Unfall
1. Anhalten
Das Gesetz verpflichtet jeden, der am Unfall beteiligt ist, sofort
anzuhalten.
2. Unfallstelle sichern
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck
auf: auf Landstraßen mindestens 100 Meter, auf Autobahnen mindestens
200 Meter vor der Unfallstelle.
3. Erste Hilfe leisten
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar! Versorgen Sie Verletzte im
Rahmen Ihrer Kenntnisse und Möglichkeiten. Verständigen Sie über 112
den Notruf.
4. Unfall melden
Wenn ein Beteiligter es fordert, muss der Unfall polizeilich
aufgenommen werden. Alarmieren Sie den Rettungsdienst, falls es
Verletzte gibt, oder bitten Sie notfalls andere darum. Der Notruf ist
gebührenfrei (Polizei 110; Feuerwehr/Rettungsdienst 112).
Melden Sie den Unfall nach den 6 "W"-Fragen:
- Wer meldet? (Name und Standort)
- Wo ist es passiert? (Genauer Unfallort)
- Was ist passiert? (Kurze Schilderung des Unfalls)
- Wie viele Verletzte gibt es
- Welche Verletzungen liegen vor?
- Was will der Notrufsprecher wissen?
5. Fahrbahn räumen und Spuren sichern
Fahren Sie bei Bagatellunfällen mit geringen Sachschäden beiseite, um
den Verkehr nicht zu behindern. Machen Sie möglichst eine
Unfallskizze und fotografieren Sie die Wagen.
6. Wichtige Daten notieren
Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, sollten Sie sich folgende
Daten notieren: Datum, Uhrzeit, Ort des Unfalls, Name und Vorname des
Fahrers, Anschrift, Telefonnummer, Fahrzeugkennzeichen,
Versicherungsdaten, Halter des Fahrzeugs, Zeugen.
7. Warten statt starten
Ist keine weitere Person in den Unfall verwickelt, weil Sie zum
Beispiel ein parkendes Auto angefahren haben, heißt es "Warten statt
starten"!
Können Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug oder zum Unfallbeitrag
nicht unmittelbar getroffen bzw. ermöglicht werden, muss man eine
Wartefrist an der Unfallstelle einhalten.
Aber wie lange?
In der Regel spricht man hier von 30-60 Minuten. Schließlich ist es
ein Unterschied, ob sich der Unfall zur Nachtzeit oder tagsüber auf
einem belebten Parkplatz ereignet.
Ein kleiner Tipp:
Liegt ein aktueller Parkschein im beschädigten Auto, sollten Sie bis
zum Ablauf der angezeigten Parkzeit warten, oder Sie rufen gleich die
Polizei. Auch sollten Sie in umliegenden Geschäften nach dem Halter
des geschädigten Fahrzeuges suchen oder diesen ausrufen zu lassen,
wenn man auf dem Kundenparkplatz eines größeren Geschäftes steht.
Es ist allerdings nicht ausreichend, seiner Pflicht dadurch zu
begegnen, dem Geschädigten einen Zettel mit den wesentlichen
Informationen an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Dabei handelt
es sich um einen weit verbreiteten Irrtum. Durch die Handnotiz wird
nicht gewährleistet, dass der Geschädigte die Informationen
tatsächlich erhält. Starke Regenfälle oder das Entfernen der Notiz
durch Dritte sind nicht auszuschließen. In diesen und weiteren Fällen
hat er folglich keine Chance, die Abwicklung mit dem Verursacher zu
suchen.
Lässt sich der Geschädigte nicht ermitteln, zum Beispiel, weil er
auch nach einer längeren Wartezeit nicht am Fahrzeug angetroffen
wird, muss umgehend die Polizei verständigt!
Ihre Präventionsbeauftragten in der PI Wilhelmshaven/Friesland
In Wilhelmshaven steht Ihnen Dominik Tjaden,
Verkehrssicherheitsberater der PI Wilhelmshaven/Friesland, unter der
Rufnummer 04421 942-109 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Im Landkreis stehen weiterhin Tanja Horst, Sachbearbeiter Prävention
beim Polizeikommissariat Jever unter der Rufnummer 04461 9211-181
sowie Eugen Schnettler, Sachbearbeiter Prävention beim
Polizeikommissariat Varel unter der Rufnummer 04451 923-146 als
weitere Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen sind der Internetseite der Landesverkehrswacht
unter https://www.landesverkehrswacht.de/projekte-kampagnen/artikel-d
etail/rummss/ zu entnehmen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/FrieslandPressestelle WilhelmshavenTelefon: 04421/942-104und am Wochenende über 04421 / 942-215www.polizei-wilhelmshaven.dewww.twitter.com/Polizei_WHV_FRI