Unfallflucht – Wir zeigen die rote Karte! Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland informiert! (mit Bild)

Schnell ist es passiert: Beim Ausparken vor dem Supermarkt kurz den Nebenmann touchiert und anschließend einfach weggefahren. Wird schon nicht so schlimm gewesen sein. "Wenn Sie so handeln, begehen Sie eine Fahrerflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch", erklärt Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion (PI) Wilhelmshaven/Friesland. "Und Fahrerflucht ist alles andere als ein Kavaliersdelikt, es ist eine Straftat, die sogar den Führerschein kosten kann", so Tjaden weiter. Aber wie verhalte ich mich richtig und wann begehe ich eine Fahrerflucht? Halten Sie nach einem möglichen Unfall, etwa dem Schneiden oder Berühren eines anderen Fahrzeugs, nicht sofort an, machen Sie sich strafbar. Sie dürfen auch nicht erst 100 Meter weiterfahren und dann anhalten oder bei einem Unfall vor der eigenen Wohnungstür zunächst kurz ins Haus gehen, um den Schreck zu verdauen. Nichts von alledem: In dem Moment, in dem Sie als Unfallverursacher einfach weiterfahren, begehen Sie eine Unfallflucht. Verhalten nach einem Unfall 1. Anhalten Das Gesetz verpflichtet jeden, der am Unfall beteiligt ist, sofort anzuhalten. 2. Unfallstelle sichern Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf: auf Landstraßen mindestens 100 Meter, auf Autobahnen mindestens 200 Meter vor der Unfallstelle. 3. Erste Hilfe leisten Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar! Versorgen Sie Verletzte im Rahmen Ihrer Kenntnisse und Möglichkeiten. Verständigen Sie über 112 den Notruf. 4. Unfall melden Wenn ein Beteiligter es fordert, muss der Unfall polizeilich aufgenommen werden. Alarmieren Sie den Rettungsdienst, falls es Verletzte gibt, oder bitten Sie notfalls andere darum. Der Notruf ist gebührenfrei (Polizei 110; Feuerwehr/Rettungsdienst 112). Melden Sie den Unfall nach den 6 "W"-Fragen: - Wer meldet? (Name und Standort) - Wo ist es passiert? (Genauer Unfallort) - Was ist passiert? (Kurze Schilderung des Unfalls) - Wie viele Verletzte gibt es - Welche Verletzungen liegen vor? - Was will der Notrufsprecher wissen? 5. Fahrbahn räumen und Spuren sichern Fahren Sie bei Bagatellunfällen mit geringen Sachschäden beiseite, um den Verkehr nicht zu behindern. Machen Sie möglichst eine Unfallskizze und fotografieren Sie die Wagen. 6. Wichtige Daten notieren Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, sollten Sie sich folgende Daten notieren: Datum, Uhrzeit, Ort des Unfalls, Name und Vorname des Fahrers, Anschrift, Telefonnummer, Fahrzeugkennzeichen, Versicherungsdaten, Halter des Fahrzeugs, Zeugen. 7. Warten statt starten Ist keine weitere Person in den Unfall verwickelt, weil Sie zum Beispiel ein parkendes Auto angefahren haben, heißt es "Warten statt starten"! Können Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug oder zum Unfallbeitrag nicht unmittelbar getroffen bzw. ermöglicht werden, muss man eine Wartefrist an der Unfallstelle einhalten. Aber wie lange? In der Regel spricht man hier von 30-60 Minuten. Schließlich ist es ein Unterschied, ob sich der Unfall zur Nachtzeit oder tagsüber auf einem belebten Parkplatz ereignet. Ein kleiner Tipp: Liegt ein aktueller Parkschein im beschädigten Auto, sollten Sie bis zum Ablauf der angezeigten Parkzeit warten, oder Sie rufen gleich die Polizei. Auch sollten Sie in umliegenden Geschäften nach dem Halter des geschädigten Fahrzeuges suchen oder diesen ausrufen zu lassen, wenn man auf dem Kundenparkplatz eines größeren Geschäftes steht. Es ist allerdings nicht ausreichend, seiner Pflicht dadurch zu begegnen, dem Geschädigten einen Zettel mit den wesentlichen Informationen an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Dabei handelt es sich um einen weit verbreiteten Irrtum. Durch die Handnotiz wird nicht gewährleistet, dass der Geschädigte die Informationen tatsächlich erhält. Starke Regenfälle oder das Entfernen der Notiz durch Dritte sind nicht auszuschließen. In diesen und weiteren Fällen hat er folglich keine Chance, die Abwicklung mit dem Verursacher zu suchen. Lässt sich der Geschädigte nicht ermitteln, zum Beispiel, weil er auch nach einer längeren Wartezeit nicht am Fahrzeug angetroffen wird, muss umgehend die Polizei verständigt! Ihre Präventionsbeauftragten in der PI Wilhelmshaven/Friesland In Wilhelmshaven steht Ihnen Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der PI Wilhelmshaven/Friesland, unter der Rufnummer 04421 942-109 als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Landkreis stehen weiterhin Tanja Horst, Sachbearbeiter Prävention beim Polizeikommissariat Jever unter der Rufnummer 04461 9211-181 sowie Eugen Schnettler, Sachbearbeiter Prävention beim Polizeikommissariat Varel unter der Rufnummer 04451 923-146 als weitere Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen sind der Internetseite der Landesverkehrswacht unter https://www.landesverkehrswacht.de/projekte-kampagnen/artikel-d etail/rummss/ zu entnehmen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/FrieslandPressestelle WilhelmshavenTelefon: 04421/942-104und am Wochenende über 04421 / 942-215www.polizei-wilhelmshaven.dewww.twitter.com/Polizei_WHV_FRI