BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt Springmesser bei 17-Jährigem
Ein Jugendlicher (17) führte am Donnerstagabend (22. Juli), um 23.45 Uhr, im Duisburger Hauptbahnhof ein verbotenes Springmesser mit sich.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Einseitig geschliffen, seitwärts herausspringende Klinge und eine Klingenlänge von 10,5cm. Dieses Springmesser händigte der 17-jährige türkisch-libanesische Staatsangehörige zwei Bundespolizisten während einer Kontrolle freiwillig aus.
Das Messer, was er laut eigenen Angaben geschenkt bekommen habe, wurde durch die Beamten beschlagnahmt. Seine Erziehungsberechtigte konnte telefonisch über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt werden. Ein Strafverfahren wegen des Besitzes und Führens des Springmessers wurde eingeleitet. Nach Erlaubnis der Mutter setzte der Jugendliche seinen Heimweg fort.
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