BPOL NRW: Teures Fake-Attest zur Maskenbefreiung Bundespolizei sieht genau hin
Am Sonntagmittag (25. Juli) trafen Beamte der Bundespolizei eine 45-jährige Münsteranerin ohne Mund-Nasenschutz im Hauptbahnhof an.
Darauf angesprochen gab sie an, durch ein ärztliches Attest vom Tragen einer Mund-Nasenbedeckung befreit zu sein und händigte das Attest aus.
Bei diesem Attest handelte es sich um ein von einem Arzt blanko ausgestelltes Dokument, welches im Internet frei herunter zu laden ist. Man muss nur noch seine Personalien eintragen. Diese Art Attest ist natürlich nicht gültig. Der Gebrauch stellt vielmehr den Straftatbestand des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse dar.
Diese Erfahrung hatte zuvor auch ein 40-Jähriger gemacht, der in einem vergleichbaren Fall ein Attest des gleichen Arztes bei der Bundespolizei in Münster vorgelegt hatte. Er erhielt einen Strafbefehl des Amtsgerichts Münster über eine Geldstrafe von 900 EURO. Dazu hat er noch die Verfahrenskosten zu tragen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Gegen den ausstellenden Arzt wird ein gesondertes Ermittlungsverfahren geführt.
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