21-Jähriger viermal ohne Versicherung und Fahrerlaubnis auf E-Scooter
Am vergangenen Dienstag wurde ein 21-jähriger Wilhelmshavener in der
Theilenstraße seit Juni dieses Jahres schon zum vierten Mal von der
Polizei angetroffen, als er einen E-Scooter fuhr, der nicht
versichert war. Offenbar hatten ihn die vorherigen Verfahren und
Ermahnungen bei den Kontrollen nicht davon abgehalten, das Gefährt
weiter auf öffentlichen Straßen zu nutzen. War bei den ersten
Kontrollen noch davon die Rede, dass er es bisher nicht geschafft
habe, eine Versicherung abzuschließen, muss jetzt davon ausgegangen
werden, dass die Versicherungspflicht vorsätzlich missachtet wurde.
Es kommt hinzu, dass sich bei genauem Hinsehen der Beamten
herausstellte, dass der E-Scooter nicht den Vorgaben der
Elektrokleinstfahrzeugeverordnung entspricht, da er keine Zulassung
besitzt und zudem zu schnell fährt. Dies führt dazu, dass für den
Elektroroller eine Fahrerlaubnis benötigt wird, die der 21-Jährige
ebenfalls nicht besitzt.
Es wurde jetzt das vierte Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
eingeleitet. Jede einzelne Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
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