21-Jähriger viermal ohne Versicherung und Fahrerlaubnis auf E-Scooter

Am vergangenen Dienstag wurde ein 21-jähriger Wilhelmshavener in der Theilenstraße seit Juni dieses Jahres schon zum vierten Mal von der Polizei angetroffen, als er einen E-Scooter fuhr, der nicht versichert war. Offenbar hatten ihn die vorherigen Verfahren und Ermahnungen bei den Kontrollen nicht davon abgehalten, das Gefährt weiter auf öffentlichen Straßen zu nutzen. War bei den ersten Kontrollen noch davon die Rede, dass er es bisher nicht geschafft habe, eine Versicherung abzuschließen, muss jetzt davon ausgegangen werden, dass die Versicherungspflicht vorsätzlich missachtet wurde. Es kommt hinzu, dass sich bei genauem Hinsehen der Beamten herausstellte, dass der E-Scooter nicht den Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung entspricht, da er keine Zulassung besitzt und zudem zu schnell fährt. Dies führt dazu, dass für den Elektroroller eine Fahrerlaubnis benötigt wird, die der 21-Jährige ebenfalls nicht besitzt. Es wurde jetzt das vierte Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Jede einzelne Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/FrieslandPressestelle WilhelmshavenTelefon: 04421/942-104und am Wochenende über 04421 / 942-215www.polizei-wilhelmshaven.dewww.twitter.com/Polizei_WHV_FRI